In der Folge erfuhr diese auch in Österreich – hier hatte die Causa Groër Mitte der 90er-Jahre für Erschütterung gesorgt – erneut breite Aufmerksamkeit: vor allem Fälle aus mehreren Klöstern wurden 2010 ff. bekannt.
Das gestern vorgelegte Gutachten einer Münchner Anwaltskanzlei verdankt freilich seine besondere Rezeption der Tatsache, dass es dabei auch um den emeritierten Papst Benedikt XVI. (2005–2013) geht: Ihm wird Fehlverhalten in seiner – kurzen – Zeit als Münchner Erzbischof (1977–1982) vorgeworfen. Für weite Kreise inner- wie außerhalb der Kirche eine Bestätigung ihres Bildes von Benedikt/Ratzinger als Symbolfigur einer aus der Zeit gefallenen Kirche.
Bereits im Vorfeld hatte Benedikt bzw. sein Sekretär Erzbischof Gänswein alle Vorwürfe zurückgewiesen. Der Ratzinger-Biograf Peter Seewald hatte kurz vor der Präsentation des Gutachtens im ARD-Morgenmagazin erklärt, im zentralen Fall um den Priester und Missbrauchstäter Peter H. gebe es „keinerlei Belege dafür, dass Ratzinger involviert ist“. Und auch ein Kirchenrechtler hatte in einem Beitrag in der Zeit die Vorwürfe in Zweifel gezogen.
Gut möglich, dass sie sich nie restlos klären lassen werden. Sicher ist, dass die Sensibilität für die Thematik in den 70er- und 80er-Jahren kaum ausgeprägt war; dass es also mit dem – zum Glück geschärften – Bewusstseinsstand von heute leicht ist, seinerzeitiges allfälliges Fehlverhalten zu verfolgen.
Vor allem aber ist daran zu erinnern, dass Ratzinger als Benedikt XVI. selbst viel für diese Bewusstseinsschärfung getan hat. Ob der bald 95-Jährige sich in der Causa noch einmal zu Wort melden wird, bleibt abzuwarten.
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