Heta: EU sieht Unsicherheiten bei den Garantien

Abwicklung der Hypo Alpe Adria wird ein Fall für Gerichte werden.
Kommission: Prüfung mehrerer Beschwerden.

Die Abwicklung der früheren Hypo Alpe Adria dürfte ein Fall für die Gerichte werden – damit rechnen zumindest die Experten der EU-Kommission. Am Mittwoch bestätigten hochrangige Beamte, dass die Brüsseler Behörde mehrere Beschwerden prüft, die das Zahlungsmoratorium betreffen, das Österreich über die Heta-Bad-Bank verhängt hat. Zumindest eine dürfte aus Deutschland kommen "Das könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, wenn festgestellt wird, dass das EU-Recht hier missbräuchlich angewendet wurde", hieß es in Kommissionskreisen. Wahrscheinlicher sei jedoch, dass enttäuschte Gläubiger die Gerichte beschäftigen werden.

Schuldenschnitt

Denn die Rahmenbedingungen dürften den Sanktus aus Brüssel erhalten, wie ein mit der Sache betrauter Beamter sagt: "Zwei Dinge können wir jetzt schon sagen: Es ist korrekt, dass Österreich die Banken-Abwicklungsrichtlinie BRRD angewandt hat. Und es ist korrekt, in diesem Fall einen Schuldenschnitt durchzuführen." Auch der zuständige EU-Kommissar für Finanzdienstleistungen, Jonathan Hill, hat – wie berichtet – diese Woche erklärt, das Vorgehen Österreichs sei in diesen Punkten "wahrscheinlich gerechtfertigt".

Landesgarantien

Große Unsicherheiten gibt es jedoch, was die vom Land Kärnten abgegebenen Garantien betrifft: Es sei zwar möglich, heißt es in der Kommission, auch garantierte Anleihen bei einem Schuldenschnitt miteinzubeziehen. "Allerdings können sich die Käufer der Anleihen dann selbstverständlich an den wenden, der die Garantie abgegeben hat", heißt es in der Kommission. Sollte Kärnten bzw. der Bund also nicht für die Garantien einstehen, "dann wäre das ziemlich sicher ein Fall fürs Gericht".

Der geplante Schuldenschnitt bei der Heta hat nun auch die Europäische Zentralbank alarmiert: Finanzkreisen zufolge soll die EZB Banken in der Eurozone aufgefordert haben, ihr Österreich-Engagement offenzulegen. Außerdem sollten die Institute bekannt geben, wie viel Reserven im Zusammenhang mit dem Heta-Schuldenschnitt zurückgestellt werden. Eine offizielle Bestätigung der EZB gab es dazu am Donnerstag nicht.

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