Hamas bleibt eine Terrororganisation

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Die Palästinenserorganisation ist mit einer Klage gegen ihre Einstufung als Terrorgruppe vor dem EU-Gericht gescheitert.

Seit dem Jahr 2001 wird die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas von der Europäischen Union als Terrororganisation gelistet. Mehrmals hatte die Organisation versucht, diesen Status vor dem EU-Gericht loszuwerden. Am Mittwoch ist die Hamas erneut mit einer Klage gegen ihre Einstufung als Terrorgruppe in Europa gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass die Mitgliedstaaten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 ausreichend begründet haben, warum von der Organisation nach wie vor eine Terrorgefahr ausgehe.

Grundsatz der Nichteinmischung

Da die Hamas weder ein Staat noch die Regierung eines Staates sei, könne sie auch nicht auf den Grundsatz der Nichteinmischung verweisen, argumentierten die Richter. Der völkerrechtliche Grundsatz der Nichteinmischung gelte für souveräne Staaten und nicht für Vereinigungen oder Bewegungen.

Die Hamas, die 2007 gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen hatte, ist von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe gelistet. Dies ermöglichte es den EU-Staaten auch, in der EU vorhandene Vermögenswerte der Organisation einzufrieren. Die Hamas hatte in dem Verfahren unter anderem argumentiert, dass politische Gruppen mit Regierungsbeteiligung nicht unter die angewendeten Sanktionsregeln fallen könnten. Zudem stellte sie die Argumente infrage, mit denen die EU-Staaten 2015 ihre Entscheidung zum Belassen der Hamas auf der Liste begründet hatte.

Das EU-Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr eine Klage der Hamas gegen EU-Beschlüsse zur Terrorliste abgewiesen. Damals ging es um Entscheidungen aus den Jahren 2010 bis 2014 sowie 2017.

FILE PHOTO: Palestinian demonstrators shout during clashes with Israeli troops at a protest at the Israel-Gaza border east of Gaza City

Israel greift Hamas-Stellungen in Gaza an

Die israelische Armee hat erneut Luftangriffe auf Stellungen der radikalislamischen Hamas im Gazastreifen geflogen. Kampfflugzeuge hätten in der Nacht auf Mittwoch mehrere Ziele in einer „Militäranlage“ der Hamas im Norden des isolierten Küstenstreifens ausgeführt, teilte die israelische Armee mit.

Die Angriffe seien die Vergeltung für einen zuvor mit Ballons in Richtung Israel geschickten Sprengsatz gewesen. Es handelte sich um den vierten israelischen Luftangriff auf Hamas-Stellungen seit Samstag.

Palästinensische Sicherheitskreise bestätigten Angriffe unter anderem auf einen Beobachtungsposten der Hamas in der Nähe von Gaza. Dabei sei niemand verletzt worden. Augenzeugen sprachen zudem von einer weiteren Explosion in einer Hamas-Stellung im Süden des Gazastreifens.

Palästinenser aus dem Gazastreifen setzen sich seit Monaten gegen die Blockade des Küstenstreifens zur Wehr, indem sie an Ballons und Drachen Brandsätze auf israelisches Gebiet fliegen lassen. An der Grenze des Gazastreifens gibt es zudem jede Woche Proteste und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und der israelischen Armee. Seit März 2018 wurden dabei mehr als 250 Palästinenser und zwei israelische Soldaten getötet.

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