Europarat kritisiert Österreichs Umgang mit Flüchtlingen

Erstaufnahmezentrum für Flüchltinge in Traiskirchen
Zu wenig Betreuung für unbegleitete Jugendliche, mögliche Push-backs und die vielen Femizide: Der Menschenrechts-Bericht des Europarates hat in Österreich viel zu kritisieren

Mit deutlichen Worten kritisiert die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, die Aufnahme und die Bedingungen von Flüchtlingen in Österreich. Wobei sie in ihrem am Donnerstag präsentierten Bericht festhält: Die Lebensbedingungen variierten von einem Aufnahmezentrum zum anderen, es gebe Unterschiede zwischen den bundes- und landesbetreuten Einrichtungen.

Besonders ins Auge stach der Kommissarin offenbar während ihres Besuches im vergangenen Dezember das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen. Es sei "überfüllt", Menschen müssten dort zu lange bleiben. Das Erstaufnahmezentrum sei nur für Kurzaufenthalte konzipiert, es verfüge über keine ausreichenden oder angemessenen Bildungs- und Freizeitaktivitäten. Das sei besonders für Kinder und unbegleitete Jugendliche problematisch.

Die Kommissarin empfiehlt der österreichischen Regierung deshalb die Harmonisierung der Standards in allen Betreuungszentren im Land, um "diese Mängel mit Blick auf vulnerable Personen und im Speziellen unbegleitete Kinder zu beheben".

Verbotene Push-backs

Nachgegangen wird im Bericht des Europarates auch den "glaubwürdigen Behauptungen von Push-backs" - also  verbotenen Zurückweisungen von Migranten und Flüchtlingen an den österreichischen Grenzen zu Ungarn und der Slowakei. "Das deutet auf die Existenz einer etablierten Praxis hin", heißt es. "Diese Praxis muss aufhören", stellt Kommissarin Mijatovic fest.

Die Regierung weist in einer schriftlichen, dem KURIER vorliegenden Stellungnahme zum Bericht allerdings alle diesbezüglichen Vorwürfe zurück: "Eine interne Untersuchung der berichteten Vorfälle hat ergeben, dass es kein Fehlverhalten der Beamten gegeben hat."

Verbesserungen mahnt der Bericht des Europarates auch bei der Kooperation der Regierung mit NGOs und der zur Verfügungstellung "guter und unabhängiger rechtlicher Beratung" der Asylsuchenden an. Zudem sollten Personen mit subsidiärem Schutz schneller eine langfristige Aufenhaltsdauer erhalten und die Familienzusammenführung erleichtert werden.

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