EuGH stärkt Rechte mutmaßlicher Terrorhelfer

EuGH
Die EU-Verordnung zum Einfrieren von Geldern die zur Terrorfinanzierung verwendet werden, ist damit nichtig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Personen und Organisationen gestärkt, deren Vermögen eingefroren werden, weil der UN-Sicherheitsrat sie als mutmaßliche Terror-Helfer auf einer schwarzen Liste führt. Die EU-Verordnung zur Umsetzung dieser UN-Liste erklärte das Gericht in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil für nichtig. Sie verletzte die Verteidigerrechte der Betroffenen, hieß es zur Begründung.

Die Resolution des UN-Sicherheitsrats verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Gelder von Verdächtigen einzufrieren, die laut einer UN-Liste mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida oder den islamistischen Taliban in Verbindung stehen. Die EU-Verordnung dazu missachtet laut EuGH allerdings die Grundrechte der Betroffenen und ist deshalb nichtig.

Begründung

Künftig muss der EU-Sanktionsausschuss den Betroffen im Streitfall mitteilen, warum sie auf die Liste aufgenommen wurden. Die Betroffenen hätten überdies ein Widerspruchsrecht und müssten ihre Unschuld nicht beweisen. Vielmehr müsse die Behörde die Stichhaltigkeit ihrer Behauptungen belegen. Könne sie das nicht, weil ihr vom Sicherheitsrat keine Beweise übermittelt würden, dürfe das Vermögen des Betroffenen auch nicht eingefroren werden.

Der EuGH wies in diesem Zusammenhang auf seine Überprüfungskompetenzen hin. Er sei ermächtigt, Handlungen der EU auch dann auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, wenn Resolutionen des UN-Sicherheitsrats in EU-Recht umgesetzt werden, heißt es im Urteil.

In dem seit mehr als zehn Jahren dauernden Rechtsstreit bekam der aus Saudi-Arabien stammende Yassin Abdullah Kadi nun endgültig Recht. Sein Vermögen in der EU war eingefroren worden, weil sein Namen 2011 auf die UN-Liste mutmaßlicher Terror-Unterstützer kam. Die Gründe für die Aufnahme in die Liste wurden ihm nicht mitgeteilt. Weil damit keine Beweise für seine Verwicklung in terroristische Handlungen vorlägen, seien seine Vermögenswerte freizugeben, entschied der EuGH.

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