EU-Ausländer dürfen für Österreich wählen - wenn sie diese Frist einhalten

EU-Ausländer dürfen für Österreich wählen - wenn sie diese Frist einhalten
Österreichs Parteien wählen oder die vom Heimatland? Für diese Entscheidung bleibt für in Österreich lebende EU-Bürger nur noch ein Monat Zeit.

Von Raphael Bossniak

Ein Kreuzerl bei ÖVP, SPÖ oder FPÖ, oder doch bei CDU, SPD oder AfD? Diese Wahl hat der deutsche Staatsbürger Lukas. „Ich entscheide mich für die österreichischen Parteien, einfach weil ich mich auch als EU-Bürger von ihnen vertreten fühle“, sagt er. Mit 230 000 Personen sind Deutsche die größte Ausländergruppe in Österreich. Wie alle andere EU-Bürger haben sie die Wahl, ob sie lieber österreichische Parteien oder die Wahlliste des Heimatlandes wählen wollen. Auch die Austro-Polin Anna will für eine österreichische Partei stimmen, erzählt sie: „Ich bin seit meiner Kindheit in Österreich, mit den österreichischen Parteien kenne ich mich einfach besser aus.“ 

Mehr als eine halbe Million EU-Bürger mit anderer Staatsbürgerschaft lebt in Österreich. Sie alle haben die Möglichkeit, hierzulande zur Wahl zu schreiten.

EU-Ausländer dürfen für Österreich wählen - wenn sie diese Frist einhalten

Lukas und alle anderen Deutschen mit Hauptwohnsitz in Österreich können entscheiden ob sie eine deutsche Kandidatin wie CDU-Spitzenkandidatin Ursula von der Leyen oder einen Österreicher wählen.

Um am 9. Juni das Europäische Parlament mitwählen zu können, ist ein Antrag bei der Gemeinde notwendig: Erst dann wird man in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen, erklärt Wahlabteilungs-Leiter Gregor Wenda vom Innenministerium: "Man muss mit einem Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sein und eine Erklärung ausfüllen, dass man die österreichischen Abgeordneten wählen möchte.“ Dieses Formular liegt in der Regel in allen Gemeinden mit Übersetzungshilfe auf, kann aber auch via E-Mail bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden, so Wenda.

Die zusätzliche Bürokratiehürde schreckt Polin Anna nicht ab, erzählt sie: „Das Prozedere finde ich nicht zu kompliziert. Aber es ist halt ein Extraaufwand.“

Deadline ist der 26. März

Doch dafür hat man nur noch einen Monat Zeit: Bis 26. März kann man den Antrag einreichen, um in die Wählerevidenzliste aufgenommen zu werden. Das lässt Gemeinden und EU über zwei Monate Zeit, um die Listen zu erstellen. "Angesichts der Tatsache, dass der EU-Wahlkampf noch nicht einmal wirklich angefangen hat, ist das alles schon etwas kurzfristig", sagt Lukas. 

Das hat einen Grund: „Vor der Wahl tauschen alle EU-Länder die Wählerdaten über eine verschlüsselte Plattform aus“, erklärt Wenda. Das soll verhindern, dass jemand sowohl in Österreich als auch in seiner Heimat wählen kann.

In manchen EU-Ländern haben Unionsbürger mehr Zeit, um diese Formalitäten zu erledigen: So kann der Antrag in Portugal und Polen bis zu drei Tage vor der Wahl eingereicht werden. „In Polen ist die Frist viel flexibler. Wieso geht das nicht auch in Österreich?“, sagt Anna. Der Hauptgrund für den Unterschied sei, dass Österreich eine Stimmenabgabe mittels Wahlkarte garantiere, so Wenda. Eine Briefwahl ist hingegen in Portugal nicht möglich, in Polen nur bei einer Schwerstbehinderung oder hohem Alter. Eine Wahlkarte kann in Österreich bis zum 5. Juni, vier Tage vor der Wahl, schriftlich beantragt werden.

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 40.000 - 45.000 EU-Bürger wollen in Österreich wählen

"Es ist schade, dass man sich die Informationen zum Wählen zu 100 Prozent selbst beschaffen muss. Weder von der deutschen Botschaft noch von Österreich gab es Werbung", kritisiert Lukas. Es überrascht also nicht, dass etwas unter zehn Prozent aller Unionbürger in Österreich sich bis jetzt in die Wählerevidenzliste eingetragen haben. „40 000 bis 45 000 EU-Bürger haben derzeit formell erklärt, dass sie österreichische Mitglieder im europäischen Parlament wählen werden“, sagt Wenda.

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