EU-Recht auf Abtreibung gestoppt

Die Initiative ist im EU-Parlament gescheitert. Spanien will Abbruch wieder strenger regeln.

Ein politisches und gesellschaftliches Dauerthema sorgt aktuell in mehreren Ländern Europas wieder für emotionale Debatten: Die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

In Spanien will die konservative Regierung von Premier Mariano Rajoy noch bis Jahresende eine Verschärfung der Gesetzeslage durchbringen. Die sozialistische Vorgänger-Regierung hatte 2010 eine Fristenregelung eingeführt, die Abtreibungen bis zur 14. Woche straffrei stellt. Rajoy will das Gesetz nun durch eine Indikationenregelung ersetzen: Abbrüche sollen nur noch dann erlaubt sein, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist, wenn Fehlbildungen des Fötus vorliegen oder das Leben der Mutter in Gefahr ist. Der Plan polarisiert: Eine Frauenrechtsgruppe hat unlängst barbusig im Parlament in Madrid für das Recht auf Abtreibung protestiert; Mitte November demonstrierten Tausende Menschen für ein Verbot.

In Polen wollte eine Bürgerinitiative vor Kurzem die ohnehin schon strengen Gesetze verschärfen: In einem von 400.000 Bürgern unterstützten Volksbegehren wurde gefordert, dass auch bei einer vorhersehbaren schweren Behinderung des Kindes keine Abtreibung erlaubt sein solle. Das Parlament lehnte das Gesetz jedoch mit Stimmen von Rechtsliberalen und Linken ab.

EU-Parlament gespalten

Im Europäischen Parlament wurde gestern eine umstrittene Gesetzesinitiative abgelehnt: Ein Bericht des Frauenausschusses forderte ein EU-weites Recht auf Zugang zu „sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch“. Abgeordnete berichteten, sie seien im Vorfeld mit Tausenden Protest-Schreiben von Bürgern geradezu überschwemmt worden.

Nach heftiger Debatte stimmte eine knappe Mehrheit mit 334 zu 327 Stimmen gegen die Initiative. Grün-Abgeordnete Ulrike Lunacek sprach von einem „Schlag ins Gesicht für Frauenrechte“; Hannes Swoboda, Fraktionsführer der Sozialdemokraten, warf den Konservativen vor, sie würden „viele Jahre des Fortschritts bei Frauenrechten wegwerfen“. ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Köstinger hingegen war zufrieden: Für Abtreibung sei die EU nicht verantwortlich, „das bleibt Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten“.

Spanien Seit 2010 sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Woche straffrei, bei gesundheitlichen Risiken oder Fehlbildungen bis zur 22. Woche.

Malta Der einzige EU-Staat, in dem Abtreibung ohne Ausnahme gesetzlich verboten ist.

Polen Der Abbruch ist erlaubt, wenn die Schwangerschaft Folge eines Verbrechens ist, das Leben der Mutter gefährdet oder das Kind schwer behindert sein wird.

Österreich Fristenlösung seit 1973: In den ersten drei Monaten ist ein Abbruch straffrei.

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