Gesetzeslücke: Streit im EU-Parlament schafft freie Bahn für Kindesmissbrauch
Symbolbild
Am Ende bleiben nur wütende politische Attacken, Schuldzuweisungen und eine klaffende Gesetzeslücke. In wenigen Tagen, am 3. April, läuft eine Regelung, die Internet-Anbietern die Kontrolle ihrer Inhalte auf Darstellungen sexueller Handlungen mit Minderjährigen ermöglicht, aus. Eine Nachfolge-Regelung kam aufgrund langwierigen politischen Tauziehens zwischen den Fraktionen im EU-Parlament nicht zustande.
Damit ist es großen Internet-Anbietern wie Facebook nicht mehr möglich, ihre Plattformen auf solche Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchforsten und ihre Funde an eine US-Organisation und dann an die betroffenen EU-Staaten weiterzuleiten. Ein Vorgehen, das in den vergangenen Jahren, Tausende Fälle von Kindesmissbrauch EU-weit ans Tageslicht und die Täter vor Gericht gebracht hat.
EU-Unterlagen, die dem KURIER vorliegen, belegen zahlreiche dieser Kriminalfälle aus jüngster Zeit, darunter auch aus Österreich. Doch mit diesen Kontrollen ist mit dem Auslaufen der EU-Regelung und dem Scheitern der geplanten Verlängerung vorerst einmal Schluss.
EU-Spitzen gescheitert
Selbst eine Aufforderung von vier EU-Kommissaren, darunter der Österreicher Magnus Brunner, doch die politische Blockade zu überwinden, führte zu nichts. In einem Brief an die Verhandler im Parlament warnte man davor, dass man Kinder ungeschützt der Gefahr der Ausbeutung aussetze.
Die jetzt auslaufende Regelung war allerdings ohnehin nur ein Provisorium, das eine Überwachung der Online-Plattformen nur eingeschränkt zuließ. So durfte nur unverschlüsselte Kommunikation in Online-Foren kontrolliert werden und auch nur, wenn es einen konkreten Verdacht gab, dass es um sexuellen Missbrauch von Minderjährigen oder die Anbahnung solcher Kontakte ging. Bilder in diesen Foren wurden dann mit Hilfe Künstlicher Intelligenz kontrolliert, die einschlägige Inhalte automatisch aufspürt.
Eine endgültige Regelung, die weitergehende Kontrollen, etwa auch verschlüsselter Inhalte, ermöglichen würde, schieben die Institutionen seit inzwischen fünf Jahren vor sich her.
Datenschutz, Täterschutz
Grundsätzlich prallen bei dem Thema zwei entgegengesetzte Überzeugungen aufeinander. Datenschützern sehen hinter all diesen Kontrollen die Gefahr ungeschützter Massenüberwachung digitaler Kommunikation.
Jene, die sich für den Kinderschutz stark machen, sehen im Internet und speziell in diesen Foren einen Tummelplatz für Kindesmissbrauch, der besser überwacht gehört.
Die Debatten und die oft zufällige Mehrheitsbildung im Parlament wurden mit jedem Tag kurioser. Jetzt, mit dem Scheitern der Regelung, herrscht in vielen politischen Lagern Entsetzen. Von einem „unhaltbaren Zustand“, spricht etwa der EU-Abgeordnete der SPÖ, Hannes Heide: „Wie erklären wir Eltern, dass wir jetzt keine Kontrolle mehr haben?“
Ganz ähnlich Lena Düpont, Abgeordnete der deutschen CDU, die mit ihrem Vorschlag für eine Regelung gescheitert war. Eine „noch weitere Beschränkung für den Kinderschutz“ habe sie nicht akzeptieren können. Lena Schilling von den Grünen dagegen sieht die verwendete Überwachungs-Technologie kritisch. Diese hätten zwar breitflächig und völlig unkritisch alles kontrolliert, aber nur sehr wenige Ergebnisse geliefert: „Durch diese Art von Massenüberwachung werden keine Kinder geschützt.“
Verhandler unter Druck
Durch die jetzt klaffende Gesetzeslücke steht man in Brüssel bei den Verhandlungen über die so lange überfällige endgültige Lösung noch mehr unter Druck. Zypern, das derzeit den Vorsitz im EU-Rat hat, will es noch bis zum Sommer schaffen. Beobachter aber zweifeln daran, dass die offenen Gegensätze überwunden werden können. Schließlich soll es bei der endgültigen Regelung um eine noch viel weiter reichende Überwachung gehen. Wie die den Vorstellungen der Datenschützer gerecht werden soll, ist vorerst unklar. Sie habe schon Verständnis für die Probleme mit dem Datenschutz, gibt sich die Christdemokratin Düpont jedenfalls verhandlungsbereit: „Aber es kann nicht so weit kommen, dass der Datenschutz am Ende zum Täterschutz wird.“
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