Erstes EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen genehmigt

Erstes EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen genehmigt
Cyber-Stalking und Aufstachelung zu geschlechtsspezifischem Hass oder Gewalt werden erstmals EU-weite Straftatbestände.

Der Rat hat am Dienstag in Brüssel final das erste EU-Gesetz abgesegnet, dass Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und ihre Opfer, insbesondere Frauen und Opfer häuslicher Gewalt, besser zu schützen.

Stalking und Mobbing im Internet, die Weitergabe von intimen oder manipulierten Bildern, sowie die Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen Frauen werden damit erstmals EU-weiter Straftatbestand.

Die Richtlinie bringt Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und einen besseren Zugang zur Justiz, Schutz und Prävention für die Betroffenen. Auch ein Verbot von Zwangsehen und weiblicher Genitalverstümmelung sind im Gesetz enthalten. Für Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Journalistinnen oder Journalisten oder Menschenrechtsverteidigende sind in Zukunft härtere Strafen vorgesehen.

"Dies ist ein bahnbrechender Moment zur Stärkung der Frauenrechte. Wirkliche Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn Frauen ohne Angst vor Belästigung, Gewalt oder Angriffen leben können. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um dies zu erreichen", erklärte die derzeitige Vertreterin des Ratsvorsitzes und belgische Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Marie-Colline Leroy.

Regelung bei Ratstreffen abgesegnet 

Die Regelung wurde von den Ministerinnen und Ministern für Beschäftigung und Soziales bei ihrem heutigen Ratstreffen abgesegnet. Nachdem das Parlament bereits zugestimmt hat, tritt sie nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Auf der Agenda des Ratstreffens stehen weiters Schlussfolgerungen zur wirtschaftlichen Stärkung und finanziellen Unabhängigkeit von Frauen sowie eine Grundsatzdebatte zum Thema Frauen im öffentlichen Leben. In den Schlussfolgerungen werden Maßnahmen wie die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt und die Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen gefordert.

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