EU: Slowenien soll Grenzkontrollen-Stopp begründen

Die Kommission beruft ein Sondertreffen der Mitgliedstaaten nach dem Aussetzung ein.

Die EU-Kommission hat von Slowenien eine umfassende Begründung für die Aussetzung gerade eingeführter verschärfter Grenzkontrollen im Schengenraum verlangt. Es gebe zwar die Möglichkeit, die Überprüfung aller EU-Bürger vorerst auf Stichproben zu begrenzen, Ausnahmen sind aber nur möglich, wenn es keine negative Wirkung auf das Sicherheitsniveau gibt, sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag.

Diese Risikobewertung müsse Slowenien schnellstmöglich liefern. Zudem berief Brüssel ein Sondertreffen der Mitgliedstaaten ein. Als Reaktion auf die Terrorgefahr müssen seit Freitag an den EU-Außengrenzen auch alle EU-Bürger systematisch kontrolliert und ihre Informationen mit Fahndungsaufrufen und Datenbanken der Sicherheitsbehörden abgeglichen werden. Slowenien hatte dies wegen stundenlanger Staus im Urlaubsverkehr an seiner Grenze zu Kroatien am Wochenende aber wieder ausgesetzt und laut Innenministerium nur noch Reisende aus Drittstaaten kontrolliert.

"Lösungen im Rahmen des EU-Rechts"

Die EU-Kommission suche mit den betroffenen Staaten nach "den besten Lösungen im Rahmen des EU-Rechts", sagte die Kommissionssprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Deshalb habe sie für Anfang der Woche ein "Sondertreffen der Experten der Mitgliedstaaten" einberufen. Die Kommission erwarte, dass "ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen an bestimmten Grenzabschnitten einführen möchte, die verlangte Risikobewertung so schnell wie möglich erstellt".

Die EU-Innenminister hatten die Änderung vor gut einem Jahr in der Folge der Pariser Anschläge vom November 2015 beschlossen. Verhindert werden soll insbesondere, dass aus Europa stammende Jihad-Kämpfer unerkannt aus Syrien oder dem Irak zurückkehren und dann in der EU Anschläge verüben.

Dem Schengenraum gehören 26 Länder an, 22 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Innerhalb des Schengenraums gibt es grundsätzlich keine Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, kontrolliert wird normalerweise nur an den Außengrenzen.

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