CSU: "Wer betrügt, der fliegt"
Zum Jahreswechsel fallen die letzten Job-Schranken in der EU: Dann öffnen sich die "westlichen" Arbeitsmärkte auch für Bulgaren und Rumänen. Menschen aus diesen beiden Ländern brauchen dann keine Arbeitserlaubnis mehr, um nach Deutschland oder Österreich zu kommen. Wie viele es aber sein werden, ist fraglich – und Gegenstand emotional geführter Debatten.
Weniger Rechte für Arme
Mit dieser Meinung steht er nicht allein da: Auch die deutsche CSU verlangt einen deutlich härteren Kurs gegenüber Armutsmigranten aus nicht so begüterten EU-Staaten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Man wolle die Regeln verschärfen, um „falsche Anreize zur Zuwanderung“ zu verringern.
Geldnot als Begründung
Zumindest 100.000 Personen aus den beiden EU-Staaten werden allein in Deutschland erwartet, so die Prognose. Die Angst, dass es sich dabei um Armutsmigranten handeln werde, ist demnach groß. Bislang sind es aber durchwegs qualifizierte Fachkräfte, die einwanderten – wenngleich die Zugewanderten aber häufig Jobs nur in deutlich weniger attraktiven Sektoren wie in der Dienstleistungsbranche fanden.
Begründet wird der Verstoß der Christlichsozialen übrigens mit der Geldnot der Kommunen: Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, verlangte, dass sich Bund, Länder und die Europäische Union an Lösungen und möglichen Kosten beteiligten. David Cameron wird das gefallen: Er hatte die europaweite Kritik daran seinem Vorschlag damit gekontert, dass er mit seiner Meinung ja nicht allein sei. Deutschland, Österreich und die Niederlande würden seine Auffassung teilen.
Der 1. Jänner 2014 markiert den letzten Schritt zur vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union: Dann können Arbeitnehmer aus allen 27 Ländern der Europäischen Union in jedem anderen EU-Land frei arbeiten. Dieses Recht ist Teil der vier Grundfreiheiten für Personen, für Waren und Dienstleistungen sowie für den Kapital- und Zahlungsverkehr.
Um Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch zuwandernde "Billigarbeitskräfte" zu verhindern, hatten Deutschland und Österreich dieses Recht für Bürger der osteuropäischen Beitrittsländer zunächst eingeschränkt. Am 1. Mai 2011 endeten diese Übergangsregelungen für die mittelosteuropäischen EU-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, und Estland. Nur für Rumänien und Bulgarien galten sie noch weiter. Nun aber ist endgültig Schluss mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit.
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