Ohne viel Bürokratie
Bereits wenige Tage nach der russischen Invasion in die Ukraine, Ende Februar des Vorjahres, hatten sich alle EU-Staaten darauf geeinigt, erstmals von der Massenzustromrichtlinie Gebrauch zu machen: Die Ukraine-Flüchtlinge erhielten so schnellen und unbürokratischen Schutz, das Recht im Fluchtland ihrer Wahl zu bleiben und Zugang zu Jobs, Schulen und medizinischer Versorgung. Andernfalls hätten sich die Ukrainer nur 90 Tage lang ohne ein Visum in der EU aufhalten können.
Mehr als 1,6 Millionen Menschen fanden allein in Polen Zuflucht, über eine Million in Deutschland. In Österreich leben derzeit rund 80.000 Flüchtlinge aus der Ukraine, der Großteil davon Frauen und Kinder. Pro Kopf gerechnet hat Tschechien die meisten Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen.
Arbeitsmarkt-Zugang wird leichter
Knapp ein Drittel der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter haben in Österreich bereits einen Job gefunden. Ab April soll zudem ihr Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden: Dann können sie ohne Beschäftigungsbewilligung durch das AMS jede Arbeit annehmen, auch Zeitarbeit. Dieser Schritt stellt die Flüchtlinge EU-Bürgern auf dem Arbeitsmarkt gleich.
Doch je länger der Krieg dauert, umso wichtiger werden die Zukunftsperspektiven: Für immer bleiben oder wieder zurückgehen? „Wir brauchen wirksame, langfristige Maßnahmen, die es den Gastländern und den Vertriebenen ermöglichen, die Turbulenzen zu bewältigen, die dieser Krieg mit sich gebracht hat“, meint Michael O'Flaherty, Direktor der EU-Agentur für Grundrechte mit Sitz in Wien. Die Agentur hat in einer europaweiten Umfrage ermittelt: Ein Drittel der Geflohenen will wieder zurück. Ein Drittel hat sich noch nicht entschieden. Der Rest will bleiben.
Rufe nach Status-Klärung
Erfahrungsgemäß, so berichten Migrationsexperten, steigt der Anteil jener, die in eine neue Heimat finden, je länger der Krieg dauert. Umso dringender werden die Rufe von Menschenrechtsorganisationen, den künftigen Status der Ukraine-Vertriebenen dauerhaft zu klären. Ein befristetes Aufenthaltsrecht reiche nicht mehr. Dass sich die Frage nicht mehr aufschieben lässt, wurde auch im Innenministerium in Wien vernommen: Noch im ersten Halbjahr will Innenminister Gerhard Karner „ergebnisoffen“ klären, welchen Status Ukraine-Flüchtlinge künftig haben sollen.
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