EGMR bestätigte Urteil zu T-Shirt-Aufschrift "Ich bin eine Bombe"

EGMR bestätigte Urteil zu T-Shirt-Aufschrift "Ich bin eine Bombe"
Franzose war wegen Geschenks für dreijährigen Neffen verurteilt worden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag ein französisches Gerichtsurteil gegen einen Mann bestätigt, der seinem dreijährigen Neffen ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich bin eine Bombe" geschenkt hatte. Der Bub hatte das T-Shirt im Jahr 2012 in einem Kindergarten in Sorgues im Südosten Frankreichs getragen, woraufhin die Leiterin des Kindergartens die Behörden einschaltete.

Die Mutter des Buben und der Onkel waren in erster Instanz freigesprochen worden, wurden von einem Berufungsgericht aber zu kurzen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Der Onkel musste 4.000 Euro Strafe zahlen, weil er seinem Neffen mehrere Kleidungsstücke mit Aufschriften wie "Ich bin eine Bombe" oder "Dschihad, am 11. September geboren" geschenkt hatte. Nur der Onkel zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Franzose habe vor Gericht auf den "humoristischen Charakter" der strittigen Aufschriften hingewiesen, teilte der EGMR mit. Das Gericht befand jedoch, dass das Recht auf Humor "nicht alles erlaubt". Jeder, der sich auf die Freiheit der Meinungsäußerung berufe, müsse seine "Pflichten und Verantwortlichkeiten" im Auge behalten. Es sei zudem bedauerlich, wenn ein drei Jahre altes Kind in einer strittigen Frage "instrumentalisiert" werde.

Kommentare