Die Eckpunkte des Atom-Deals mit dem Iran

Wie bei den Atomverhandlungen werden Kerry und sein iranischer Kollege Zarif in Wien aufeinandertreffen
Rund ein Dutzend IAEO-Inspektoren sind zur Überprüfung der Atomanlagen an Ort und Stelle.

In dem mehr als 100-seitigen Abkommen hatte der Iran im Juli 2015 im Rahmen einer historischen Einigung in Wien wesentliche Beschränkungen seines Atomprogramms akzeptiert. Im Jänner 2016 wurde erstmals bescheinigt, dass die Islamische Republik die Vereinbarungen umsetzt. Die Wirtschaftssanktionen wurden aufgehoben.

Zentrifugen: Die zur Uran-Anreicherung nötigen Zentrifugen wurden von 19.000 auf 6.000 verringert. Sie dürfen das radioaktive Material nur auf 3,67 Prozent anreichern. Für eine Atombombe sind 90 Prozent nötig. Dieser Teil der Vereinbarung gilt für zehn Jahre.

Uran-Bestände: Die Bestände von angereichertem Uran wurden von fast 12.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert - das gilt für 15 Jahre.

Atomanlagen: Der Schwerwasserreaktor Arak wird zum Forschungsreaktor. Dort kann also kein für Atomwaffen nutzbares Plutonium produziert werden. Die Anlage in Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum. Nur noch in Natanz kann Uran aufbereitet werden.

Waffenembargo: Das UNO-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

Verifikation: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA/IAEO) kann alle Atomanlagen des Irans besonders intensiv überwachen. Etwa ein Dutzend Inspektoren sind vor Ort, sie dürfen prinzipiell täglich nach verdächtigen Vorgängen Ausschau halten. Außerdem werden die Anreicherungs-Anlagen durch Geräte überwacht, deren Daten schnell ausgewertet werden können. Der Iran hat außerdem zugestimmt, dass bis zum Herbst 2016 der Pool der einsatzfähigen Inspektoren und IAEA-Experten auf 130 bis 150 erweitert wird. Der Kostenaufwand für die in Wien ansässige IAEA beläuft sich auf rund 10,4 Millionen Dollar (9,2 Millionen Euro) im Jahr. Bisher hat die IAEA keine wirklichen Probleme bei der Umsetzung der Vereinbarungen erkannt.

Snapback: So nennt sich ein Verfahren, mit dem die internationale Gemeinschaft die Sanktionen reaktiviert, sollte der Iran gegen Auflagen verstoßen. Das Verfahren gilt als Damoklesschwert, das die Vertragstreue Teherans garantieren soll.

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