Deutscher Bundestag stimmt für UN-Migrationspakt

Deutscher Bundestag stimmt für UN-Migrationspakt
Deutliche Mehrheit für Antrag, den Pakt zu unterzeichnen, Regierung soll "klar zwischen legaler und illegaler Migration unterscheiden".

Mit Ja stimmten 372, mit Nein votierten 153 Abgeordnete. 141 Parlamentarier enthielten sich.

Der deutsche Außenminister Heiko Maas lobte den Pakt in der Debatte als „bemerkenswerten Erfolg internationaler Zusammenarbeit“. In der Erklärung wird betont, dass darin „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ enthalten seien und „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ entfaltet würden. Damit wird auf Kritik etwa der AfD und des konservativen Unions-Flügels eingegangen, dass der UN-Pakt deutsche Rechtsprechung verändern oder zu mehr Migration nach Deutschland führen könnte.

 

Auch die Abgeordnete Andrea Lindholz (CSU) betonte den „unverbindlichen Rahmen“ des Pakts. Außerdem stünden weder die nationale Souveränität noch die Gesetze Deutschlands zur Disposition - „heute nicht, morgen nicht und nicht durch diesen Pakt“.

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sagte, es gehe in dem Pakt unter anderem um die Schlepperbekämpfung und eine bessere Anerkennung der Bildungsstandards, „Ziele und Standards, die wir doch auch haben“. Deshalb sei der Pakt richtig. Die Grünen betonten, das Regelwerk biete eine „Chance für mehr globale Zusammenarbeit“.

Deutscher Bundestag stimmt für UN-Migrationspakt

 

Die AfD hingegen bezeichnete den Pakt als „trojanisches Pferd“, das die Migration „uferlos und chaotisch“ ausweite. Der Linkspartei ist der Pakt an vielen Stellen zu „vage und unkonkret“.

In dem Antrag der Koalitionsfraktionen bekennen sich diese zum Migrationspakt. Sie stellen zudem klar, dass dieser „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ begründet und „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ entfaltet.

Die Fraktionen fordern die Regierung zudem auf sicherzustellen, dass dadurch „die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden“. Durch den UN-Pakt dürften keine Hoheitsrechte übertragen werden. Außerdem müsse die deutsche Regierung auf internationaler Ebene von den Partnerstaaten einfordern, dass diese eigene Staatsangehörige zurücknehmen.

Zugleich wird die deutsche Bundesregierung aufgefordert, weiter klar zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden, den EU-Außengrenzschutz zu verbessern und bei Herkunftsstaaten auf eine Rücknahme illegaler Migranten zu drängen. In dem sechsseitigen Dokument heißt es, der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ leiste einen Beitrag dazu, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie die Rechte von Migranten zu schützen.

Der UN-Migrationspakt soll weltweit Standards im Umgang mit Arbeitsmigranten festschreiben und im Dezember in Marrakesch verabschiedet werden. Obwohl er von allen UN-Staaten gemeinsam verhandelt worden war, rückten neben den USA und Australien auch einige EU-Staaten - darunter Österreich - davon wieder ab.

Unter anderem stimmte das slowakische Parlament am Donnerstag gegen den Migrationspakt.

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