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Identitäre im Parlament? Deutscher Bundestag durchleuchtet Mitarbeiter

Vor jeder Ausstellung eines Bundestagsausweises findet eine Zuverlässigkeitsüberprüfung statt.
Plenum session of the Bundestag, in Berlin

Für heftige Polit-Reaktionen sorgen die jüngsten Erkenntnisse zum gewalttätigen Übergriff auf einen Taxifahrer am Rande eines Burschenschafter-Treffens in Leoben.

Besonders scharf diskutiert wird darüber, ob parlamentarische Mitarbeiter in Zukunft einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen. Dass Mitarbeiter im Hohen Haus Verbindung zu den rechtsextremen Identitären hatten oder haben, sorgte zuletzt für Aufregung.

Parlamentarische Mitarbeiter werden aktuell in Österreich nicht vom Staatsschutz auf ihre Verlässlichkeit überprüft. Mit dem Fall von Leoben hat die Debatte darüber eine neue Dimension erreicht. Der für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) hat erstmals vorgeschlagen, eine verpflichtende Sicherheitsüberprüfung für alle parlamentarischen Mitarbeiter einzuführen.

Deutschland macht es anders

Deutlich schärfer behandelt man das Thema bereits im Nachbarland Deutschland. Wie eine aktuelle Anfrage des KURIER zeigt, wird generell jede Person durchleuchtet, die Zugang zum Deutschen Bundestag bekommt.

Vor jeder Ausstellung eines Bundestagsausweises findet eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Sicherheitsbehörden statt. „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und seiner Gremien aufrechtzuerhalten“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

„Ein Risiko“ in diesem Sinne liege dann vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte erwarten lassen, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags oder die Sicherheit beeinträchtigt wird, heißt es auf Anfrage.

Polizeisystem

Die jeweilige Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Polizei und Sicherheitsbehörden erfolgt mit Einwilligung der Betroffenen „insbesondere durch Einsichtnahme in das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag, in das Informationssystem der Polizei und in das Bundeszentralregister“.

Ergibt diese Überprüfung sicherheitsrelevante Bedenken, wird der Zutritt zum Gebäude oder in Büros verweigert. „Der Antrag auf Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises kann abgelehnt werden, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen“, erklärt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung.

Die Zutrittsregeln, auch für ständige Mitarbeiter des Hohen Hauses, sind unter anderem in der Hausordnung geregelt, außerdem gibt es eigene Zugangs- und Verhaltensregeln.

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