Deutsche Bundesregierung: IS-Kämpfer sollen Pass verlieren

Deutsche Bundesregierung: IS-Kämpfer sollen Pass verlieren
Deutschen IS-Kämpfern soll unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft entzogen werden.

Die deutsche Bundesregierung hat sich auf einen Plan geeinigt, deutschen IS-Kämpfern unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, bestätigte das deutsche Innen- und Justizministerium entsprechende Medienberichte.

Für die Ausbürgerung müssen jedoch drei Bedingungen vorliegen. Die IS-Kämpfer müssen eine zweite Nationalität haben, volljährig sein, außerdem darf diese nur auf künftige Fälle angewendet werden. Für IS-Kämpfer, die bereits in Haft sitzen, gilt dies nicht. Die Regel soll demnach nicht rückwirkend gelten. Auf diese Lösung einigten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Schon jetzt kann in Deutschland die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig einer ausländischen Armee anschließt. Für Kämpfer in Milizen wie dem Islamischen Staat (IS) gilt dies allerdings nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens kein Staat ist. Das Gesetz soll nun ergänzt werden und ebenso gelten, wenn jemand "für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland teilnimmt", heißt es in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Regelung gilt nicht rückwirkend

Von der geplanten Neuregelung solle "ein Signal" ausgehen, es solle "präventive Wirkung" entfalten, hieß es aus dem Innenministerium. Offen ließen die Ministerien, wie vorgegangen wird, wenn noch ein weiteres Land die Staatsbürgerschaft entziehen will. Dies könnte dann bedeuten, dass der Kämpfer staatenlos wird.

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte am Montag der Bild-Zeitung, er habe schon vor ein paar Jahren gefordert, Doppelstaatlern, die sich einer ausländischen Dschihadisten-Miliz anschließen, den deutschen Pass zu entziehen.

Linke: Staatenlosigkeit ungeklärt

Kritik kam auch von der Linken-Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut. "Wir fordern keine entsprechende Änderung für den Entzug der Staatsangehörigkeit", erklärte sie am Montag. Es sei ungeklärt, auf Grundlage welcher Erkenntnisse Kampfhandlungen für eine Dschihadisten-Miliz nachgewiesen werden könnten, wenn es zuvor kein Urteil eines deutschen Gerichts gab. Auch stelle sich die Frage, "ob Menschen in die Staatenlosigkeit rutschen, wenn andere Staaten ähnliche Regelungen schaffen". Der richtige Weg für die Bestrafung der IS-Kämpfer sei die Verurteilung vor einem internationalen Sondertribunal, sagte Akbulut.

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