Der Brexit-Deal: Die wichtigsten Punkte

Der Brexit-Deal: Die wichtigsten Punkte
Was das neue Abkommen zwischen der EU und Großbritannien regelt – und wo es bis zuletzt krachte

Handelspakt.

Ein Freihandelsabkommen sichert britischen Unternehmen den möglichst hürdenfreien Export in den europäischen Binnenmarkt. London strebt die Streichung aller Zölle und Quoten an. Auch die EU hat London bei den künftigen Handelsbeziehungen, eine sogenannte dreifache Null-Lösung angeboten: Das heißt null Zölle, null Quoten, null Dumping. Damit wäre der Zugang zum EU-Binnenmarkt für britische Industriegüter so unlimitiert wie für kein anderes Drittland, mit dem die EU bislang Handelsverträge abgeschlossen hat. Die Bedingung für diesen unbeschränkten Zugang – null Dumping – sind allerdings klar und hart. London legt sich per vertraglicher Vereinbarung fest, dass man sich keine unfairen Wettbewerbsvorteile verschafft: Etwa indem man beispielsweise staatliche Subventionen für Unternehmen hochfährt, den Umweltschutz und Sozialstandards aber absenkt. Brüssel verlangt also eine Vereinbarung über faire Wettbewerbsregeln, ein sogenanntes Level Playing Field.

Fischerei.

Bisher durften britische Fischer in ihren Hoheitsgewässern nur 20 Prozent der in der EU festgelegten Fischquoten einholen, während 80 Prozent von Fischern von Fischern anderer EU-Staaten, allen voran von französischen, gefischt wurden. Für den britischen Premier ist dies – zumindest in diesem Punkt – ein symbolischer Triumph: Die Quote wird nun für die britschen Fischer in einer mehrjährigen Übergangsphase sukzessive entscheidend erhöht (voraussichtlich auf 40 Prozent).

Souveränität.

Für die Brexit-Fanatiker war das von Anfang an einer der entscheidenden Punkte: Welche Hoheit hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg noch über Beschlüsse des britischen Parlaments? Gibt es also weiterhin die gefürchtete „Macht der fremden Richter“, die Souveränität Großbritanniens weiterhin einschränkt. Aufgrund der geplant engen Handelsbeziehungen, die ja einem Binnenmarkt sehr nahe kommen, kann Großbritannien natürlich nicht volle Souveränität bekommen. Denn schließlich müssen Streitfragen, was etwa die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Produktion von Gütern und Handelswaren betrifft, vor einer von beiden Seiten anerkannten Institution geklärt werden. Der EuGH darf das laut London keinesfalls sein, weil das ja die Souveränität beschränken würde. Also werden die Streitigkeiten von eigens eingerichteten Schiedsgerichten beigelegt. Dabei werden aber auch die Sanktionen festgelegt, die eintreten, wenn London sich nicht an die Bedingungen des Wettbewerbs hält.

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