Causa Böhmermann: Deutscher Erdogan-Anwalt legt Mandat nieder

Michael Hubertus möchte sich zu den Gründen nicht äußern. Er vertrat den türkischen Staatspräsidenten im Streit um das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann.

Der Münchner Anwalt Michael Hubertus von Sprenger vertritt Recep Tayyip Erdogan nicht weiter vor Gericht. Er hatte den türkischen Staatspräsidenten im Streit um das "Schmähgedicht" des TV-Satirikers und ZDF-Moderators Jan Böhmermann vertreten. "Ich habe das Mandat niedergelegt", sagte er am Donnerstag auf Anfrage.

"Ich möchte mich zu den Gründen nicht äußern. Ich habe es aber nicht niedergelegt, weil ich den Anspruch nicht für berechtigt halte." Der Branchendienst "Meedia" hatte zuerst darüber berichtet und als Grund die wiederholt von Erdogan geäußerten Nazi-Vergleiche genannt.

Sprenger hatte für Erdogan vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht verbot dem Satiriker, "ehrverletzende" Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen. Böhmermann legte Rechtsmittel ein, der Streit ist noch nicht beendet. Der TV-Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und das türkische Staatsoberhaupt darin unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Kommentare