Zu den fünf Millionen Dollar Wiedergutmachung, die eine Geschworenen-Jury in New York der 79-Jährigen vor Kurzem in einem Zivilverfahren zugesprochen hat, sollen mindestens weitere zehn Millionen Dollar kommen. Die Begründung: Trump hat sich aus Sicht Carrolls und ihrer Anwältin Roberta Kaplan, die die nötigen Schritte am Montag vor Gericht eingeleitet hat, als Wiederholungstäter erwiesen.
Trump nannte Opfer eine “Irre”
Der konkrete Vorwurf: Trump hatte unmittelbar nach dem für ihn negativ ausgegangenen Verfahren, in dem die Geschworenen dem Vorwurf der sexuellen Attacke Trumps gegen Carroll in einem New Yorker Kaufhaus umfassend Glauben schenkten, in einer Live-Sendung des Senders CNN seine denunzierenden Äußerungen über die bekannte New Yorkerin wiederholt.
Sie sei eine “Irre” und das Urteil sei konstruiert bzw. Ausdruck einer feindlichen Gesinnungsjustiz, sagte Trump. Trump bekräftigte sinngemäß seine Kern-Aussage: Ich kenne diese Frau nicht. Ich habe sie nie getroffen. Die mir zur Last gelegte Vergewaltigung hat es nie gegeben. Carroll ist eine Lügnerin.
Carrolls Anwältin sieht darin den Versuch Trumps, Gericht und Justiz der Lächerlichkeit preiszugeben und das gegen ihn ergangene Urteil zu diskreditieren. Dies dokumentiere die “Tiefe seiner Boshaftigkeit gegenüber Carroll", so Kaplan.
➤ Darum ging es in dem ursprünglichen Missbrauchs-Prozess
Schadenersatz im Volumen von 20 Millionen denkbar
Die Strafverteidigerin verlangt nach einem "sehr bedeutenden Strafschadensersatz”, um Trump davon abzuhalten, weiter Unwahrheiten über ihre Mandantin in Umlauf zu bringen. Rechts-Experten vermuten, dass Trump bei Rechtskräftigkeit der Urteile weit über 20 Millionen Dollar zahlen müsste.
Aus dem Trump-Lager, das gegen das Urteil vom 9. Mai erwartungsgemäß Berufung eingelegt hat, lag zunächst keine Stellungnahme vor. Auch von Richter Lewis Kaplan, der über die Erweiterung der Klageschrift zu entscheiden hat, gibt es bisher noch keine belastbaren Kommentare.
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