Brexit: Das steht im vorgeschlagenen Austrittsvertrag
585 Seiten ist er stark, der Deal, den Großbritanniens Premierministerin Theresa May ihren Ministern am Dienstag und Mittwoch vorlegte. Detailliert listet es auf, wie die Scheidung zwischen der EU und Großbritannien nach und nach vollzogen werden soll. Es ist ein Dokument, das für die Hardliner in Mays Partei, die einen harten Brexit und eine rasche Trennung von der EU wollen, schwer zu schlucken ist. Beinhaltet das Abkommen doch zahlreiche Punkte, in denen sich die EU durchgesetzt zu haben scheint und klammert einen zentralen Bereich noch aus:
Die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem zu Großbritannien gehörenden Nordirland
Durch drei Optionen soll garantiert werden, dass es auch nach dem Brexit keine Grenzkontrollen an der irischen Grenze geben wird: Entweder es wird bis zum finalen Austritt Großbritanniens noch eine Vereinbarung erzielt oder es greift eine Auffanglösung, die vorsieht, dass Großbritannien bis auf weiteres in der EU-Zollunion verbleibt. Für Nordirland würden zudem die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes weiter gelten. Ausgenommen sind Fischereiprodukte. Die dritte Variante: Die Verlängerung einer in dem Abkommen vereinbarten Übergangsphase.
Übergangsphase
Großbritannien verbleibt vorerst bis zum 31. Dezember 2020 im EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Diese Phase kann einmalig verlängert werden. In dieser Zeit hat London die Möglichkeit, eigenständig internationale Handelsabkommen zu verhandeln, diese dürfen aber erst nach Ablauf der Übergangsphase in Kraft treten. London hat kein Stimmrecht in der EU mehr, kommt aber sowohl allen laufenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EU nach und wird verpflichtet, EU-Recht weiter umzusetzen und auch bis zum Ende der Phase in nationales Recht umzuwandeln. So muss das Parlament zum Beispiel drei EU-Steuer-Direktiven umsetzen.
Zahlungsverpflichtungen
Großbritannien kommt allen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nach, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist. Auch, sollten diese über den Zeitraum der Übergangsfrist hinausgehen. Eine Genaue Summe ist nicht festgelegt. Ausgegangen wird von 40,2 bis 44,8 Milliarden Euro.
EU-Bürger
Britische Bürger in der EU sowie EU-Bürger in Großbritannien haben das jeweilige Recht zu bleiben. Ansprüche auf Krankenversicherung oder Pensionen werden von den jeweiligen Seiten garantiert. Auch sollen alle Betroffenen (rund drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und rund eine Million Briten in EU-Staaten) das lebenslange Recht erhalten, Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) nachzuholen.
Finanzmarkt
Der Finanzplatz London erhält künftig eher beschränkten Zugang zum EU-Markt. Die Regulationen ähneln jenen für japanische oder kanadische Firmen.
Künftige Beziehungen
Über die Zeit nach vollzogener Scheidung gibt es nur politische Absichtserklärungen. Ziel ist demnach die Schaffung einer Freihandelszone. Über die Einhaltung des Deals nach der Übergangsperiode wacht ein fünfköpfiges Vermittlungsgremium in dem einstimmig entschieden wird. Themen, die EU-Recht betreffen, soll ausschließlich der Europäische Gerichtshof bearbeiten.
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