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AfD-Chefin Petry kann nun angeklagt werden

Der sächsische Landtag erlaubt die Anklage der AfD-Sprecherin.

AfD-Chefin Frauke Petry kann wegen des Verdachtes auf Meineid oder fahrlässigen Falscheid angeklagt werden. Der sächsische Landtag ließ eine bis Montagnacht gehende Widerspruchsfrist gegen die Aufhebung der Immunität verstreichen und mache damit den Weg frei.

Ein Termin für die Anklageerhebung steht laut Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht fest. Sie ermittelt seit über einem Jahr gegen Petry. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Petry vor, sich 2015 vor einem Ausschuss des Landtags im Bezug auf Darlehen an die Partei in Widersprüche verwickelt zu haben. Petry selbst weist die Vorwürfe als unbegründet zurück.

Die "Alternative für Deutschland" stand bisher hinter ihrer Landes- und Bundes-Vorsitzenden. Bundestagswahl-Spitzenkandidat Alexander Gauland - selbst dereit wegen rassistischer Äußerungen unter Druck - sprach sich aber schon vor Monaten für eine Neubewertung der Lage aus, sollte es zu einer Anklage von Petry kommen.

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