Am 1. Mai: Mercosur-Abkommen tritt vorläufig in Kraft

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte angekündigt, das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen.
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Zusammenfassung

  • Das Freihandelsabkommen zwischen EU und Mercosur-Staaten tritt ab 1. Mai vorläufig in Kraft.
  • Die Mercosur-Staaten haben das Abkommen bereits ratifiziert, eine endgültige EU-Zustimmung steht noch aus.
  • Der Europäische Gerichtshof prüft das Abkommen noch, der Abschluss des Verfahrens ist zeitlich offen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay wird trotz einer noch ausstehenden Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union ab 1. Mai  vorläufig in Kraft gesetzt.

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie den Mercosur-Staaten die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interims-Handelsabkommen (iTA) übermittelt hat. Dieses gilt somit ab 1. Mai vorläufig und soll die sofortige Abschaffung der Zölle auf bestimmte Produkte und planbare Regeln für Handel und Investitionen bringen.

Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay haben das Handelsabkommen bereits ratifiziert. Nach mehr als zwei Jahrzehnten an Verhandlungen hat das Europäische Parlament im Jänner mit knapper Mehrheit beschlossen, das Abkommen vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Wie lange dieser Prozess dauert, bis die Luxemburger Richterinnen und Richter ihre Einschätzung vorlegen, ist unklar. Es gibt keine Höchstfristen. Aus Luxemburg hieß es, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Ende Februar angekündigt, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen und dafür nicht die laufende juristische Prüfung abzuwarten. 

Österreich: Ja, aber ...

Österreich wird in Brüssel Ende März "Ja" zum Mercosur-Abkommen sagen und ein "Aber" hinzufügen. Das zeigt ein Umlaufbeschluss des Ministerrats vom 13. März. Das heißt, Österreich wird seiner Verpflichtung nachkommen und das Abkommen wie alle anderen EU-Länder unterschreiben, gleichzeitig aber darauf verweisen, dass eine vorläufige Anwendung des politischen Teils des Abkommens erst nach Genehmigung durch den österreichischen Nationalrat möglich ist.

Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aus 2019 ist Wien in Brüssel zu einem Nein zum Handelspakt verpflichtet.

Šefčovič: Priorität hat nun Umsetzung

"Heute ist ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als bedeutender Handelspartner zu unterstreichen. Priorität hat nun die Umsetzung dieses EU-Mercosur-Abkommens in konkrete Ergebnisse, um den EU-Exporteuren die notwendige Plattform zu bieten, damit sie neue Chancen für Handel, Wachstum und Beschäftigung nutzen können. Die vorläufige Anwendung ermöglicht es uns, mit der Umsetzung dieses Versprechens zu beginnen", so Handelskommissar Maroš Šefčovič.

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