Ärztin von Kollegen verpfuscht

Ärztin von Kollegen verpfuscht
Eine Allgemeinmedizinerin kann nicht mehr ordinieren, weil ein Arzt in Vorarlberg einen Dübel in ihrem Arm übersehen hat.

Der Arzt wartete einfach ab. Er ordnete keine weiteren Untersuchungen an, so dass der aus dem Gelenk herausragende Dübel unbemerkt am Knochen scheuern konnte. Was für ein Dübel?

Petra Lauffenberg war im September 2000 beim Skifahren gestürzt und hatte sich eine Schultergelenksverletzung zugezogen. Sie ließ sich in einem Sanatorium in Vorarlberg operieren. Der Chirurg fixierte das linke Schultergelenk mit Metalldübeln in der Gelenkspfanne, ließ aber einen herausstehen, was er offenbar übersah. Dieser Dübel hatte die Kapsel gar nicht erfasst, entfaltete also gar keine Wirkung, zumindest keine positive. „Er hat mir vom Knochen ein etwa ein mal 1,5 Zentimeter großes Stück weggefräst“, sagt Petra Lauffenberg. Sie ist davon überzeugt, dass der Arzt das hätte erkennen müssen: „Das ist, wie wenn man einen Nagel in die Wand haut und ihn rausstehen lässt.“

Die in der Schweiz lebende Frau musste vier Folgeoperationen über sich ergehen lassen, „aber kein Arzt hat’s geschafft, die Schulter zu fixieren“. Und der Gelenksknorpel bleibt dauerhaft geschädigt. Der Arm war lange Zeit ruhiggestellt, Lauffenbergs drei Kinder waren damals noch klein, sie brauchte Hilfe für die Betreuung.

Aufklärung

Seit acht Jahren kämpft sie nun – ihren Feldkircher Rechtsanwalt Frank Philipp zur Seite – um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Philipp hat 55.000 Euro eingeklagt und will die Haftung des Sanatoriums für Verdienstentgang und Folgeschäden. Man wirft dem Arzt mangelnde Aufklärung über die Risiken des Eingriffs und Alternativmethoden sowie Fehlbehandlung vor.

Der Arzt konterte sinngemäß (und dabei folgte ihm das Gericht auch zunächst), die Patientin habe ohnehin Bescheid gewusst, schließlich sei sie selbst Ärztin. Das ist Petra Lauffenberg tatsächlich, doch ist sie praktische Ärztin und daher in Operationstechniken nicht gar so bewandert. Das sah auch – nach einer erfolgreichen Berufung beim Obersten Gerichtshof und einem Neustart des Verfahrens – schließlich das Gericht so.

„Wir haben bereits drei Richterinnen verbraucht, aber mein Anwalt lässt sich nicht unterkriegen. Das Recht muss zum Recht kommen“, sagt die Frau. Inzwischen ist die Arbeitsfähigkeit der Allgemeinmedizinerin stark eingeschränkt. Sie befürchtet, den Beruf bald ganz aufgeben zu müssen, aber bisher hat sie noch keinen Cent Vorschuss auf den Schadenersatz bekommen. Bis zum endgültigen Urteil könne es noch Monate dauern, sagt Anwalt Philipp.

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