50.000 Euro Geldstrafe für Gratis-Zeitung "Österreich"

Schule: Die Zeit drängt
Mediengruppe „Österreich" verstößt erneut gegen einstweilige Verfügung

Gegen Entscheidungen des Gericht zu verstoßen, zahlt sich hierzulande nicht aus. Und das Wiederholen von gerichtlich untersagten Behauptungen schon gar nicht. So kann der Urteilsspruch eines heimischen Gerichts interpretiert werden, im Fall KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter gegen die Mediengruppe "Österreich".

Mit dem Artikel „Kurier-Chef: Niederlage vor Gericht" in Österreich vom 8.8.2012 hat die MediengruppeÖsterreich" zum zweiten mal gegen diese einstweilige Verfügung verstoßen. Beim ersten mal wurde eine Geldstrafe von 35.000 Euro verhängt, nun sind es bereits 50.000 Euro.

Im Zusammenhang mit der Höhe der verhängten Strafe hat das Exekutionsgericht ausdrücklich darauf verwiesen, dass dem Gericht "die Neigung der verpflichteten Partei gerichtlichen Unterlassungsgeboten zuwider zu handeln aus einer Vielzahl von Exekutionsverfahren bekannt" sei.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

Kommentare