15-Jährige war "legal" im Bordell

15-Jährige war "legal" im Bordell
Die Befreiung einer minderjährigen Prostituierten in Klagenfurt wächst sich nun zu einem Behördenskandal aus.

Vergangene Woche war die Befreiung einer 15-jährigen Rumänin aus einem Bordell in Klagenfurt als Erfolg gefeiert worden. Mittlerweile kristallisiert sich heraus: Das Mädchen hatte einfach einen falschen Ausweis vorgelegt.

Denn der Inhaber des Laufhauses in der Kärntner Landeshauptstadt hatte sich gegen den Vorwurf der Zwangsprostitution zur Wehr gesetzt: "Die Rumänin war ganz korrekt ange­meldet, sie hatte auch den Deckel (Gesundheitsbuch des Magistrats, Anm.) ." Das würde bedeuten: Die junge Liebesdienerin war mit dem Sanktus der Behörden im Bordell.

Dem widerspricht Polizeisprecher Rainer Dionisio: "Das Mädchen hatte einen sehr gut gefälschten Ausweis." Auch die Leiterin des Amtsärztlichen Dienstes, Birgit Trattler, kann sich diesen "Fehler" nicht erklären: "Ich habe keine Idee dazu." Die 15-Jährige hatte für die erste Untersuchung einen Reisepass vorgelegt, der offenbar gefälscht war. Danach erhielt sie den "Deckel" für die wöchentlichen Untersuchungen.

Für die Anmeldung ist laut Trattler ein gültiger Reisepass notwendig, die Nummer wird vermerkt: "Bei Mädchen, die sehr jung ausschauen, kontrollieren wir nochmals." Man arbeite eng mit der Polizei zusammen: "Wir melden immer, wer bei der Untersuchung war."

Untersuchungen

Gabriele Lutschounig, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: "Ursprünglich wurden Ermittlungen wegen Verdachts des Menschenhandels eingeleitet – was eventuell dazu kommt, kann ich derzeit noch nicht sagen."

Es bestünde jedenfalls der Verdacht, dass der Ausweis der Rumänin gefälscht war: "Da laufen noch kriminaltechnische Untersuchungen. Minderjährige in einem Bordell zu beschäftigen, ist aber jedenfalls verboten."

Der Bordellbesitzer wird sich auch nicht ganz aus der Verantwortung stehlen können, denn laut Kärntner Prostitutionsgesetz ist er "verpflichtet, sich von der Identität der in seinem Bordell die Prostitution ausübenden Personen zu überzeugen".

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