Jagatee und Haftplicht – Darf man betrunken skifahren?

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Alkohol auf Skipisten ist ein immer größer werdendes Problem. Welche Regulierungen gibt es? Welche Strafen können drohen?

Skihütten, Glühwein und Käsespätzle. Skifahren bei schönstem Wetter und anschließend noch gemeinsam auf einen oder mehrere Après-Ski-Drinks bevor man die Talfahrt angeht.
So nett Erinnerungen an solche Nahmittage sind, so dramatisch können sie enden. Erst kürzlich gingen wieder einige Todes- und Beinahe-Todesfälle von betrunkenen Skifahren durch die Medien.

Die Zahlen der Betrunken und die Unfälle häufen sich. Ein Mann hielt es nicht mehr aus. Der technische Geschäftsführer der Großarler Bergbahnen im Pongau legte seinen Funktionen nieder. Zu groß ist die Verantwortung gegenüber den Skigästen und den Angestellten der Bergbahnen, die nach Unfällen psychologische Traumen davon tragen. Und zu groß ist der Frust, ob der fehlenden Regulierungen für Alkoholgrenzen auf Skipisten.

Ist Alkohol tatsächlich nicht verboten? Was passiert, wenn ich betrunken jemanden oder mich selbst verletzte? Wie viel Jagatee im Blut wird von der Haftpflichtversicherung gedeckt?

Diesen Fragen sind wir in der neuesten Folge von "Blöde Frage" nachgegangen. Diana Dauer und Michael Hammerl versuchen, Antworten zu finden.

Ihr findet die Folge hier im Webplayer, auf Apple Podcasts, auf Spotify, und allen anderen Apps, die Podcasts anbieten:

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