Autounfall in den Ferien: Wie man nervenschonend reagiert

ie richtige Reiseplanung ist der halbe Weg zum gelungenen Urlaub. Auch den Fall eines Unfalls gilt es zu bedenken
Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann der Crash. Baut man im Urlaub einen Autounfall, ist der Erholungsfaktor schnell dahin.

Das Auto ist  für Österreich bei der Anreise in den Urlaub  weiterhin die Nummer 1. Laut ÖAMTC Reisemonitoring wollen 61 Prozent damit in die Ferien, 33 Prozent nehmen das Flugzeug, nur 22 Prozent die Bahn. Vor allem wer Familie  hat oder nach Italien und Kroatien reist, setzt auf die eigenen vier Räder.

Doch die mobilitätstechnische Unabhängigkeit hat auch ihre Nachteile. Was tun, wenn im Ausland ein Unfall passiert? „Die ersten Schritte nach einem Unfall sind überall gleich: Ruhig bleiben, Unfallstelle absichern, wenn nötig erste Hilfe leisten und die Rettung über die Euro-Notrufnummer 112 rufen“, erklärt Verena Pronebner, ÖAMTC Rechtsdienste. Bei Personenschäden muss die Exekutive  informiert werden. Bei Sachschäden kann meist auf die Polizei verzichtet werden.

Autounfall in den Ferien: Wie man nervenschonend reagiert
"Halten Sie sich an die Regeln vor Ort und informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Regeln und besonderen Beschilderungen", rät  Verena Pronebner, Rechtsdienste, Konsumentenschutz  und Mitgliederinteressen ÖAMTC.

Was aber tun, wenn man der Landessprache nicht mächtig ist?

Das macht oft, so die Expertin, bei kleineren Sachschäden nicht viel aus:  "Gerade wenn man einen Unfallbericht dabei hat, dann kann man es auch mit Englisch und Händen und Füßen schaffen. Sonst kann man auch die Polizei rufen. Achtung, hier wird manchmal eine sog.“Blaulichtsteuer“ verlangt!"
Wenn aber ein etwas heiklerer Unfall passiert - etwa mit Personenschaden - oder die Polizei schon vor Ort ist, dann hat man das Recht, dass ein Dolmetscher beigezogen wird.
Pronebner: „Funktioniert die Verständigung mit dem Unfallgegner aber nicht klaglos, bleibt keine andere Wahl, als die Exekutive einzuschalten. Nach der Amtshandlung sollte man sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen.“

Keinesfalls sollte man Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht und am Unfallort – etwa im Unfallbericht –  Schuldeingeständnisse machen, so die Juristin.

Kein Muss aber eine sehr gute Idee ist es daher, für den Fall des Falles einen Europäischen Unfallbericht dabei zu haben. Pronebner: „Ganz wichtig ist es, gleich am Unfallort so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Genaue Fotos von Örtlichkeit, Spuren, Verkehrszeichen und Fahrzeugen machen!“

Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten müssen gleich nach dem Zusammenstoß gewechselt werden. Probnebner: "Ein von beiden Lenkern ausgefüllter und unterschriebener Europäischer Unfallbericht hilft bei der raschen Schadenabwicklung."
Vorsichtig sein sollte man mit  Helfern, die großzügig anbieten, das Auto in eine Werkstatt zu schleppen: „Das Angebot könnte kriminelle Hintergründe haben.“

Bei jedem Grenzübertritt – auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist sogar strafbar. Das wichtigste Reisedokument ist der Reisepass.

von Verena Pronebner, Rechtsdienste | Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen

ÖAMTC

Verunfallt man mit dem Mietwagen, gilt es sofort die Mietwagenfirma informieren und den Wagen keinen Fall auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.

Ob eine   Kasko-Reiseversicherung Sinn macht, muss  individuell entschieden werden.  „Ein Blick in die Polizzen oder ein Anruf bei der Versicherung ist vor dem Urlaub sicher sinnvoll“, so die Juristin. Liegt das Verschulden übrigens nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner, muss binnen einer Woche eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung erstattet werden. Pronebner: "Kommt es am Unfallort zu Problemen, stehen die Juristen des Clubs den Mitgliedern rund um die Uhr unter der Nummer +43 1 25 120 00 mit Rat und Tat zur Verfügung."

Und auch wenn man vor der Reise lieber  Restaurants und Freizeitaktivitäten googelt: Sich  über örtliche Verkehrsregeln – in Kroatien gelten für PKW-Fahrer unter 25 Jahre etwa andere Höchstgeschwindigkeiten –,   Mitführpflichten, spezielle Schilder sowie eventuelle Fahrverbote zu informieren hilft, im Urlaub entspannt anzukommen.

Pronebners Tipp: "Die Kontaktdaten für Notfälle kann man sich vor Reiseantritt auch in unserer Länder-Info für das jeweilige Reiseland heraussuchen. Dort findet man die Notrufnummern der Feuerwehr, Polizei und Rettung, die Schutzbrief Hilfe sowie die Kontakte der Österreichischen Botschaft im jeweiligen Land. Zudem kann man sich auf der Website einen Unfallberichte in verschiedenen Sprachen downloaden."

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