Verkehrsmaßnahmen: Diese Neuerungen erwarten Autofahrer 2026

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Ab 2026 kommen neue EU-Regulierungen auf Autofahrer zu, von Abgasnormen über Sicherheitsfunktionen bis zu Führerscheinpflichten.

Die EU setzt ab 2026 eine Reihe von Maßnahmen um, die den Straßenverkehr, die Fahrzeugtechnik und die Verkehrssicherheit betreffen. Dazu zählen unter anderem die Einführung der Euro-7-Abgasnorm, neue Vorschriften für eCall und digitale Fahrtenschreiber, Anpassungen bei Führerscheinumtauschfristen sowie verschärfte Regelungen für städtische Zufahrtskontrollen. Die Neuerungen betreffen dabei sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge und sollen die Ziele der EU in Sachen Klimaschutz, Sicherheit und Digitalisierung des Verkehrs weiter voranbringen.

Was bringt die neue Euro‑7-Norm?

Die neue Euro‑7-Verordnung tritt am 29. November 2026 für neu typgenehmigte PKW und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 und ab dem 29. November 2027 für bereits produzierte Fahrzeuge in Kraft. Während frühere Regelwerke wie Euro 6 für PKW und leichte Nutzfahrzeuge oder Euro VI für LKW und Busse vor allem klassische Abgase wie Stickoxide, CO und Feinstaub regulierten, soll Euro 7 nun darüber hinaus gehen.

Erstmals werden Emissionen, die nicht aus der Abgasanlage stammen, systematisch begrenzt: Das heißt, auch Feinstaub, der beim Bremsen entsteht (Bremsabrieb), sowie Partikel aus dem Reifenabrieb müssen künftig Grenzwerten entsprechen. Für Elektro‑Fahrzeuge gelten dabei teils strengere Partikel-Grenzwerte: Laut Einigung dürfen reine E-Autos maximal 3 Milligramm pro Kilometer an Bremsstaub emittieren, während bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bis zu 7 Milligramm pro Kilometer vorgesehen sind.

Neu ist auch, dass die EU erstmals konkrete Vorgaben für die Lebensdauer von Traktionsbatterien macht. Die Energiespeicher von Elektroautos und Plug-in-Hybriden müssen künftig über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Restkapazität garantieren: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern sollen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Leistung abrufbar sein, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent.

Eine weitere Neuerung ist der so genannte Umweltpass (Environmental Vehicle Passport/EVP): Jeder Neuwagen soll künftig mit einem Fahrzeugpass ausgeliefert werden, der seinen ökologischen Fußabdruck dokumentiert. Dazu gehören etwa Emissionswerte, Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch oder Batteriestatus.

Ein Auto mit abmontiertem Rad und einem roten Bremsscheibenschutz sowie Starthilfekabeln.

Ab 2026 gibt es neue EU-Grenzwerte für den Abrieb an Bremsen und Reifen.

Digitaler Notruf wird Pflicht

Ab dem 1. Jänner 2026 müssen neu typisierten Fahrzeuge in der EU mit dem modernen Next‑Generation-eCall-System ausgestattet sein, das auf 4G und 5G-Mobilfunk basiert. Im Falle eines Unfalls übermittelt das System automatisch Positionsdaten und weitere Fahrzeuginformationen an Rettungsdienste.

Einheitlich, digital, sicher

Zentral bei den Neuerungen ist auch eine Reform der EU-Führerscheinrichtlinie, die ab 2026 schrittweise umgesetzt wird. Die wichtigsten Punkte:

  • Einführung eines digitalen Führerscheins, nutzbar über eine EU-weite digitale Identitäts‑Wallet.
  • Erweiterung der Probezeit für Fahranfänger: Neue Fahrer müssen in den ersten zwei Jahren mit besonderen Einschränkungen und erhöhten Sanktionen bei Verstößen rechnen.
  • Möglichkeit des begleiteten Fahrens ("Führerschein ab 17") in einigen Mitgliedstaaten.
  • Erleichterungen beim Führerschein für schwere Fahrzeuge: Neue Altersgrenzen und Schulungsmodelle sollen auch den Zugang für junge Berufskraftfahrer erleichtern.

Mehr Kontrolle bei leichten Nutzfahrzeugen

Ab dem 1. Juli 2026 müssen nach EU-Regeln auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotage mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (Smart Tacho 2, Version 2) ausgestattet sein. Dieser digitale Tachograph zeichnet Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeiten, Standortdaten und Grenzübertritte auf.

Viele Unternehmen müssen ihre Flotten vor dem Stichtag technisch nachrüsten und organisatorisch neu planen. In Österreich gilt diese Verpflichtung laut WKO für Transporteure mit entsprechenden Fahrzeugen. Die Fahrerkarte, Unternehmenskarte und die Datenarchivierung (Mindestspeicherdauer) sind verpflichtend.

Strategie gegen Verkehrsbelastung

Parallel zu technischen Neuerungen bei Fahrzeugen plant die EU vermehrt verkehrsregulierende Maßnahmen auf Stadtebene. In vielen Städten sind Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen vorgesehen, um Luftqualität zu verbessern und Verkehr zu reduzieren. Derartige kamerabasierte Kontrollen sollen dynamisch je nach Fahrzeugtyp (z. B. Gewicht, Emissionsklasse) geregelt werden.

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