Verkehrsmaßnahmen: Diese Neuerungen erwarten Autofahrer 2026

Verkehrsausgaben sanken im Schnitt um 1,5 Prozent.
Ab 2026 kommen neue EU-Regulierungen auf Autofahrer zu, von Abgasnormen über Sicherheitsfunktionen bis zu Führerscheinpflichten.

Die EU setzt ab 2026 eine Reihe von Maßnahmen um, die den Straßenverkehr, die Fahrzeugtechnik und die Verkehrssicherheit betreffen. Dazu zählen unter anderem die Einführung der Euro-7-Abgasnorm, neue Vorschriften für eCall und digitale Fahrtenschreiber, Anpassungen bei Führerscheinumtauschfristen sowie verschärfte Regelungen für städtische Zufahrtskontrollen. Die Neuerungen betreffen dabei sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge und sollen die Ziele der EU in Sachen Klimaschutz, Sicherheit und Digitalisierung des Verkehrs weiter voranbringen.

Was bringt die neue Euro‑7-Norm?

Die neue Euro‑7-Verordnung tritt am 29. November 2026 für neu typgenehmigte PKW und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 und ab dem 29. November 2027 für bereits produzierte Fahrzeuge in Kraft. Während frühere Regelwerke wie Euro 6 für PKW und leichte Nutzfahrzeuge oder Euro VI für LKW und Busse vor allem klassische Abgase wie Stickoxide, CO und Feinstaub regulierten, soll Euro 7 nun darüber hinaus gehen.

Erstmals werden Emissionen, die nicht aus der Abgasanlage stammen, systematisch begrenzt: Das heißt, auch Feinstaub, der beim Bremsen entsteht (Bremsabrieb), sowie Partikel aus dem Reifenabrieb müssen künftig Grenzwerten entsprechen. Für Elektro‑Fahrzeuge gelten dabei teils strengere Partikel-Grenzwerte: Laut Einigung dürfen reine E-Autos maximal 3 Milligramm pro Kilometer an Bremsstaub emittieren, während bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bis zu 7 Milligramm pro Kilometer vorgesehen sind.

Neu ist auch, dass die EU erstmals konkrete Vorgaben für die Lebensdauer von Traktionsbatterien macht. Die Energiespeicher von Elektroautos und Plug-in-Hybriden müssen künftig über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Restkapazität garantieren: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern sollen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Leistung abrufbar sein, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent.

Eine weitere Neuerung ist der so genannte Umweltpass (Environmental Vehicle Passport/EVP): Jeder Neuwagen soll künftig mit einem Fahrzeugpass ausgeliefert werden, der seinen ökologischen Fußabdruck dokumentiert. Dazu gehören etwa Emissionswerte, Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch oder Batteriestatus.

Ein Auto mit abmontiertem Rad und einem roten Bremsscheibenschutz sowie Starthilfekabeln.

Ab 2026 gibt es neue EU-Grenzwerte für den Abrieb an Bremsen und Reifen.

Digitaler Notruf wird Pflicht

Ab dem 1. Jänner 2026 müssen neu typisierten Fahrzeuge in der EU mit dem modernen Next‑Generation-eCall-System ausgestattet sein, das auf 4G und 5G-Mobilfunk basiert. Im Falle eines Unfalls übermittelt das System automatisch Positionsdaten und weitere Fahrzeuginformationen an Rettungsdienste.

Einheitlich, digital, sicher

Zentral bei den Neuerungen ist auch eine Reform der EU-Führerscheinrichtlinie, die ab 2026 schrittweise umgesetzt wird. Die wichtigsten Punkte:

  • Einführung eines digitalen Führerscheins, nutzbar über eine EU-weite digitale Identitäts‑Wallet.
  • Erweiterung der Probezeit für Fahranfänger: Neue Fahrer müssen in den ersten zwei Jahren mit besonderen Einschränkungen und erhöhten Sanktionen bei Verstößen rechnen.
  • Möglichkeit des begleiteten Fahrens ("Führerschein ab 17") in einigen Mitgliedstaaten.
  • Erleichterungen beim Führerschein für schwere Fahrzeuge: Neue Altersgrenzen und Schulungsmodelle sollen auch den Zugang für junge Berufskraftfahrer erleichtern.

Mehr Kontrolle bei leichten Nutzfahrzeugen

Ab dem 1. Juli 2026 müssen nach EU-Regeln auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotage mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (Smart Tacho 2, Version 2) ausgestattet sein. Dieser digitale Tachograph zeichnet Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeiten, Standortdaten und Grenzübertritte auf.

Viele Unternehmen müssen ihre Flotten vor dem Stichtag technisch nachrüsten und organisatorisch neu planen. In Österreich gilt diese Verpflichtung laut WKO für Transporteure mit entsprechenden Fahrzeugen. Die Fahrerkarte, Unternehmenskarte und die Datenarchivierung (Mindestspeicherdauer) sind verpflichtend.

Strategie gegen Verkehrsbelastung

Parallel zu technischen Neuerungen bei Fahrzeugen plant die EU vermehrt verkehrsregulierende Maßnahmen auf Stadtebene. In vielen Städten sind Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen vorgesehen, um Luftqualität zu verbessern und Verkehr zu reduzieren. Derartige kamerabasierte Kontrollen sollen dynamisch je nach Fahrzeugtyp (z. B. Gewicht, Emissionsklasse) geregelt werden.

Vignette wird teurer

Außerdem ab dem 1. Jänner 2026 in Kraft: Der Vignettenpreis wird an die Inflation angepasst - die Jahresvignette kostet 2026 für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025) und für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert. Für Nostalgiker: 2026 wird zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich angeboten.

Auf die Frächter kommen neue Mauttarife zu. Kernstück dabei: Sie werden 2026 zwar für externe Kosten wie Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen bei schweren Fahrzeugen mit 42 Mio. Euro belastet. Die Anpassung des Infrastrukturanteils der Lkw-Maut an die Inflation entfällt aber einmalig. Lkw mit vier und mehr Achsen zahlen für die Anlastung der Infrastrukturkosten in der CO2-Emissionsklasse 5 demnach 11,49 Cent je Kilometer (ohne Umsatzsteuer). Schlechtere Emissionsklassen 45,91 Cent. Dazu kommen noch Kosten für Sondermautstrecken.

 Anpassungen bei Versicherungssteuer und NoVA

Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es zu einer Erhöhung für Neuzulassungen. Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr, erwartet der ÖAMTC. Bei Plugin-Hybriden ist es etwas komplexer, hier empfiehlt sich vor dem Kauf eine Klärung. Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer.

Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für manche Neufahrzeuge. "Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA", beruhigt der ÖAMTC teilweise.

Änderungen bei Rad und E-Scooter geplant

Und auch in Rechtsfragen gilt es Änderungen zu beachten, etwa bei Besitzstörungsklagen und Führerschein sowie für Rad- & E-Scooterfahrende. Wobei noch nicht alles fix ist. Geplant ist, dass E-Mopeds als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden - inklusive Führerschein-, Versicherungs-und Helmpflicht. Ab 1. Mai 2026 wird voraussichtlich die Promillegrenze für E-Scooterfahrende auf 0,5 Promille gesenkt, E-Scooter müssen ab diesem Zeitpunkt zudem einen Blinker haben. Mit der StVO-Novelle soll auch eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre kommen.

Vorgesehen sind zudem automationsunterstützte Zufahrtskontrollen mittels Kameras in Gemeinden und Städten für bestimmte Bereiche. Besonders die Stadt Wien drängt seit Jahren darauf, eine Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt mittels kamerabasierter Zufahrtskontrolle zu ermöglichen. Kritikerinnen und Kritiker befürchten eine überschießende Bürokratie und haben auch datenschutzrechtliche Bedenken.



 

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