Verkehrsmaßnahmen: Diese Neuerungen erwarten Autofahrer 2026
Ab 2026 gibt es neue EU-Grenzwerte für den Abrieb an Bremsen und Reifen.
Mehr Kontrolle bei leichten Nutzfahrzeugen
Ab dem 1. Juli 2026 müssen nach EU-Regeln auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotage mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (Smart Tacho 2, Version 2) ausgestattet sein. Dieser digitale Tachograph zeichnet Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeiten, Standortdaten und Grenzübertritte auf.
Viele Unternehmen müssen ihre Flotten vor dem Stichtag technisch nachrüsten und organisatorisch neu planen. In Österreich gilt diese Verpflichtung laut WKO für Transporteure mit entsprechenden Fahrzeugen. Die Fahrerkarte, Unternehmenskarte und die Datenarchivierung (Mindestspeicherdauer) sind verpflichtend.
Strategie gegen Verkehrsbelastung
Parallel zu technischen Neuerungen bei Fahrzeugen plant die EU vermehrt verkehrsregulierende Maßnahmen auf Stadtebene. In vielen Städten sind Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen vorgesehen, um Luftqualität zu verbessern und Verkehr zu reduzieren. Derartige kamerabasierte Kontrollen sollen dynamisch je nach Fahrzeugtyp (z. B. Gewicht, Emissionsklasse) geregelt werden.
Vignette wird teurer
Außerdem ab dem 1. Jänner 2026 in Kraft: Der Vignettenpreis wird an die Inflation angepasst - die Jahresvignette kostet 2026 für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025) und für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert. Für Nostalgiker: 2026 wird zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich angeboten.
Auf die Frächter kommen neue Mauttarife zu. Kernstück dabei: Sie werden 2026 zwar für externe Kosten wie Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen bei schweren Fahrzeugen mit 42 Mio. Euro belastet. Die Anpassung des Infrastrukturanteils der Lkw-Maut an die Inflation entfällt aber einmalig. Lkw mit vier und mehr Achsen zahlen für die Anlastung der Infrastrukturkosten in der CO2-Emissionsklasse 5 demnach 11,49 Cent je Kilometer (ohne Umsatzsteuer). Schlechtere Emissionsklassen 45,91 Cent. Dazu kommen noch Kosten für Sondermautstrecken.
Anpassungen bei Versicherungssteuer und NoVA
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es zu einer Erhöhung für Neuzulassungen. Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr, erwartet der ÖAMTC. Bei Plugin-Hybriden ist es etwas komplexer, hier empfiehlt sich vor dem Kauf eine Klärung. Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer.
Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für manche Neufahrzeuge. "Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA", beruhigt der ÖAMTC teilweise.
Änderungen bei Rad und E-Scooter geplant
Und auch in Rechtsfragen gilt es Änderungen zu beachten, etwa bei Besitzstörungsklagen und Führerschein sowie für Rad- & E-Scooterfahrende. Wobei noch nicht alles fix ist. Geplant ist, dass E-Mopeds als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden - inklusive Führerschein-, Versicherungs-und Helmpflicht. Ab 1. Mai 2026 wird voraussichtlich die Promillegrenze für E-Scooterfahrende auf 0,5 Promille gesenkt, E-Scooter müssen ab diesem Zeitpunkt zudem einen Blinker haben. Mit der StVO-Novelle soll auch eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre kommen.
Vorgesehen sind zudem automationsunterstützte Zufahrtskontrollen mittels Kameras in Gemeinden und Städten für bestimmte Bereiche. Besonders die Stadt Wien drängt seit Jahren darauf, eine Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt mittels kamerabasierter Zufahrtskontrolle zu ermöglichen. Kritikerinnen und Kritiker befürchten eine überschießende Bürokratie und haben auch datenschutzrechtliche Bedenken.
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