Fünf Tonnen mit Klasse B: Die wichtigsten Neuerungen für EU-Führerscheine

Zusammenfassung
Ab 2025 dürfen Inhaber der Klasse B nach spezieller Schulung Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen, bei alternativem Antrieb sogar bis 5 Tonnen fahren. Der digitale Führerschein wird EU-weit eingeführt. Die Führerscheinprüfung wird praxisnäher, eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger gilt EU-weit und Fahrverbote werden gegenseitig anerkannt.
Mit den neuen Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union dürfen Inhaber der Klasse B künftig unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4.250 Kilogramm führen: eine deutlich höhere Grenze als die vorherigen 3,5 Tonnen. Diese Erweiterung gilt vor allem für Fahrer, die größere Pkw, Vans oder leichtere Transporter bewegen möchten.
Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie Elektroautos oder Plug-in-Hybride, kann das zulässige Gesamtgewicht sogar auf bis zu 5 Tonnen erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass das zusätzliche Gewicht technisch nur durch den Antrieb, wie einer schweren Batterie, entsteht und das Fahrzeug weiterhin als Pkw klassifiziert bleibt, nicht als Nutzfahrzeug.
Damit Fahrer diese erweiterten Gewichte legal nutzen können, ist eine spezielle Schulung oder Zusatzprüfung vorgesehen. Nach erfolgreichem Abschluss wird dies durch eine Schlüsselzahl im Führerschein vermerkt. Ohne diesen Eintrag bleibt die bisherige Grenze von 3,5 Tonnen bestehen.
Neue Klasse für Microcars
Die EU führt außerdem eine neue, optionale Klasse B1 für leichte Fahrzeuge mit einem Leergewicht von bis zu 600 Kilogramm und einer Leistung von bis zu 15 kW ein. Diese Klasse gilt für Fahrzeuge wie Microcars und leichte Elektrofahrzeuge und ermöglicht eine europaweit einheitliche Einstufung.
Digitaler Führerschein wird Realität
Auch der digitale Führerschein wird künftig in der gesamten EU als offizielles Dokument anerkannt und dem physischen Führerschein gleichgestellt. Er ist über die EU-Digitale Identität abrufbar und enthält dieselben Angaben wie die Karte. Die Mitgliedstaaten müssen den digitalen Führerschein innerhalb von 54 Monaten nach Erlass der Umsetzungsakte verfügbar machen, spätestens also bis 2030. Österreich erfüllt die Voraussetzungen dafür übrigens schon seit einigen Monaten.
Zeitgemäße Neuerungen
Pkw- und Motorradführerscheine sind künftig 15 Jahre gültig, Lkw- und Busführerscheine fünf Jahre. Die Mitgliedstaaten dürfen die Gültigkeit auf zehn Jahre nur verkürzen, wenn der Führerschein gleichzeitig als Ausweisdokument genutzt wird. Eine Verkürzung speziell für ältere Fahrer ist dabei nicht vorgesehen. EU-Länder können jedoch freiwillig häufigere Gesundheits-Checks oder Auffrischungskurse anbieten.
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