Bald gelten neue Regeln für Fahrassistenzsysteme: Kommen jetzt die Super-Schnäppchen?

Bald gelten neue Regeln für Fahrassistenzsysteme: Kommen jetzt die Super-Schnäppchen?
Warum sich für spontane Autokäufer in den kommenden Tage günstige Angebot ergeben könnten.

In wenigen Tagen müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über bestimmte Fahrassistenzsysteme verfügen. Personenkraftwagen, in denen bestimmte Assistenzsysteme nicht verbaut sind, dürfen nur bis 6. Juli zugelassen werden.Dazu zählen der automatische Notbremsassistent, Notbremslicht, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner, ein System zu Aufzeichnung von ereignisbezogenen Daten und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Fahrzeuge, die über eines oder auch mehrere dieser Systeme nicht verfügt, darf nur noch bis zum 6. Juli 2024 zugelassen werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Günstige Angebote ?

Für spontane Autokäuferinnen und Autokäufer könnten sich so in den kommenden Tage günstige Angebote ergeben, wie Erich Groiss, technischer Koordinator vom ARBÖ, vermutet: „Alle Autos, die über diese Systeme nicht verfügen müssen bis zum 6. Juli zumindest einmalig angemeldet werden. Daher müssen Händler diese Fahrzeuge loswerden beziehungsweise Tageszulassungen anmelden. In beiden Fällen könnte es so günstige Angebote geben.“

Muss man nachrüsten?

Keine Sorge müssen sich Fahrzeughalter machen, deren Kraftfahrzeuge eben noch nicht über diese Assistenten verfügen, wie ARBÖ-Jurist Johann Kopinits ausführt: „Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist darf es – eine gültige §57a Begutachtung vorausgesetzt – ein Autoleben lang genutzt werden. Die Verpflichtung betrifft nur Pkw, die neu zugelassen werden und nicht die Bestandsfahrzeuge.“

Laut ÖAMTC müssen nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung n Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 verpflichtend mit folgenden hochentwickelten Fahrassistenzsysteme ausgestattet sein:

* Notbremsassistent: Das System muss Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und Fußgänger.

* Notfall-Spurhalteassistent: Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst. Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz zurück.

* Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras, Kartendaten oder Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits warnt das Fahrzeug oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er automatisch wieder aktiv.

* Rückfahrassistent: Mit Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren werden Infos über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte ins Cockpit geliefert.

* Notbremslicht: Wird stark abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung an. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.

* Müdigkeitswarner: Warnt Fahrer bei nachlassender Aufmerksamkeit.

* Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall werden - ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung – gesammelt und anonymisiert abgelegt. Es darf keine Rückschlüsse auf Fahrzeug, Halter oder Lenker ermöglichen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.

* "Alkolocks": Eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren kann die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.

Kommentare