Bald gelten neue Regeln für Fahrassistenzsysteme: Kommen jetzt die Super-Schnäppchen?

Bald gelten neue Regeln für Fahrassistenzsysteme: Kommen jetzt die Super-Schnäppchen?
Warum sich für spontane Autokäufer in den kommenden Tage günstige Angebot ergeben könnten.

In wenigen Tagen müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über bestimmte Fahrassistenzsysteme verfügen. Personenkraftwagen, in denen bestimmte Assistenzsysteme nicht verbaut sind, dürfen nur bis 6. Juli zugelassen werden.Dazu zählen der automatische Notbremsassistent, Notbremslicht, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner, ein System zu Aufzeichnung von ereignisbezogenen Daten und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Fahrzeuge, die über eines oder auch mehrere dieser Systeme nicht verfügt, darf nur noch bis zum 6. Juli 2024 zugelassen werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Günstige Angebote ?

Für spontane Autokäuferinnen und Autokäufer könnten sich so in den kommenden Tage günstige Angebote ergeben, wie Erich Groiss, technischer Koordinator vom ARBÖ, vermutet: „Alle Autos, die über diese Systeme nicht verfügen müssen bis zum 6. Juli zumindest einmalig angemeldet werden. Daher müssen Händler diese Fahrzeuge loswerden beziehungsweise Tageszulassungen anmelden. In beiden Fällen könnte es so günstige Angebote geben.“

Muss man nachrüsten?

Keine Sorge müssen sich Fahrzeughalter machen, deren Kraftfahrzeuge eben noch nicht über diese Assistenten verfügen, wie ARBÖ-Jurist Johann Kopinits ausführt: „Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist darf es – eine gültige §57a Begutachtung vorausgesetzt – ein Autoleben lang genutzt werden. Die Verpflichtung betrifft nur Pkw, die neu zugelassen werden und nicht die Bestandsfahrzeuge.“

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