800.000 Pannen im Jahr: Ab wann wird Hitze auch Fahrzeugen zu viel?
In Österreich gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur vorgeschriebenen Grundausstattung.
Zusammenfassung
- Gut gewartete Fahrzeuge sind laut ÖAMTC auch bei großer Hitze für Temperaturen bis etwa 50°C ausgelegt, Pannen entstehen meist durch Wartungsmängel oder hohe Belastung.
- Bei Hitze treten Defekte oft erst während der Fahrt auf; wichtig ist, das Auto noch sicher abzustellen, den Pannendienst zu rufen und nicht im überhitzten Fahrzeug zu warten.
- Vor Urlaubsfahrten sollte neben dem Fahrzeugzustand auch die Pflichtausstattung geprüft werden, da Vorschriften in Europa je nach Land unterschiedlich sind.
Es ist - und bleibt - heiß. Das betrifft auch die Mobilität. Aktuell sieht man vermehrt Autos auf der Autobahn mit Pannen am Pannenstreifen stehen. Ist das ein Hitzethema? Denn ab wann wird Hitze auch Fahrzeugen zu viel?
„Der Fahrzeughersteller entwickelt seine Fahrzeuge für extreme Temperaturen, führt mit den Prototypen Tests im hohen Norden bei extremer Kälte bis -40°C und in der Wüste liegenden Testgeländen etwa in den USA bei bis zu 50°C (manchmal mehr) durch“, erklärt Stefan Kerbl, Leiter Test und Technik des ÖAMTC.
800.000 Pannen im Jahr
Vor allem der „Hot-Soak-Test“ ist hier legendär. Das Fahrzeug steht vor Inbetriebnahme etwa zwei Stunden in der prallen Sonne, wird dann in Betrieb genommen und voll belastet. Kerbl: „Ein neuwertiges gut gewartetes Fahrzeug wird also keine Probleme mit der Hitze hier in Ö haben.“
Die Betonung liegt auf gut gewartet: Denn gäbe es nur gut gewartete Fahrzeuge, hätte der ÖMTC keine 800.000 Pannen im Jahr zu beheben. „Und hier spielt Kälte und Hitze dann eine große Rolle: Niedriger Kühlmittelstand, alte, lädierte, mit Insekten verklebte Kühler, aber auch die Verkehrslage, die Belastung des Fahrzeugs (Hängerbetrieb) können eine Kaskade an thermischen Herausforderungen für das Fahrzeug bewirken. Von der Panne bis zum Brand des Fahrzeugs ist dann alles möglich“, so der Experte,
Wie verhält man sich richtig, wenn man bei Hitze eine Panne hat? Kerbl: „Nicht viel anderes als bei jeder Panne, nur kann es bei Hitze sein, dass die Panne nicht wie üblich bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs bemerkt wird, sondern eher während des Fahrbetriebs.“
Hier ist es wichtig, sich bis zu einem sicheren Stellplatz zu retten, wenn das noch möglich ist. Dann wird der Pannendienst gerufen und so gut es geht die Position bzw. Adresse des Fahrzeugs und die Ausfallursache bzw. die Anzeigen am Fahrzeug beschrieben. „In Abhängigkeit der vom Calltaker angegebenen Wartezeit sollte man dann entscheiden, ob man in der Hitze beim Auto bleiben kann oder um einen Rückruf bittet, wenn der Pannenfahrer das Fahrzeug erreicht“, erklärt Kerbl.
Fahrzeuginnere in der prallen Sonne
Im Auto zu warten ist eher ungünstig, da das Fahrzeuginnere in der prallen Sonne leicht bis auf 50°C erwärmt wird. Kerbl: „Besser einen schattigen Platz oder ein Lokal in der Nähe aufsuchen.“
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte vor der Abreise nicht nur die Reisedokumente kontrollieren, sondern auch die Fahrzeugausstattung überprüfen. In Österreich gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur vorgeschriebenen Grundausstattung. „Viele Urlauber:innen gehen davon aus, dass die österreichische Pflichtausstattung überall ausreicht. Tatsächlich unterscheiden sich die Vorschriften von Land zu Land teilweise deutlich“, erklärt ÖAMTC–Reise-Expertin Yvette Polasek.
„Wichtig zu wissen: Auch wenn bestimmte Mitführvorschriften nur für im Land registrierte Fahrzeuge gelten, sind sie insbesondere bei der Nutzung eines Mietwagens relevant. Wer vor Ort ein Fahrzeug anmietet, sollte daher über diese Regelungen Bescheid wissen und die vorhandene Ausstattung bei Übernahme des Mietautos überprüfen.“
Die wichtigsten „Must-haves“ fürs Auto in beliebten Reiseländern
* Warnweste: „Bei Warnwesten wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Eine Tragepflicht bedeutet, dass Personen nach einer Panne oder einem Unfall beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen müssen. Diese Regelung gilt in vielen europäischen Ländern - allerdings nicht immer in Kombination mit einer Mitführpflicht. Daher empfiehlt es sich, für alle Mitreisenden eine Warnweste im Fahrzeug bereitzuhalten“, erklärt Polasek.
* Verbandszeug: In vielen europäischen Ländern gehört ein Erste–Hilfe-Set zur verpflichtenden Fahrzeugausstattung. Ausnahmen gibt es beispielsweise in Frankreich, Italien und Spanien. „Unabhängig davon, ob ein Verbandszeug gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte es im Auto immer gut erreichbar verstaut sein“, rät die ÖAMTC-Expertin.
* Warndreieck: Ein Warndreieck gehört in fast allen europäischen Ländern zur Pflichtausstattung. In der Türkei und auf Zypern gilt dabei: Zwei Warndreiecke müssen mitgeführt werden. „In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck vorhanden sein, dieses muss aber vom Fahrersitz aus erreichbar sein. Eine Aufbewahrung im Kofferraum reicht nicht aus“, weiß Polasek. In Spanien gilt seit 1. Jänner 2026 eine neue Regelung: Das Warndreieck wird durch eine spezielle Warnleuchte (sog. V16) ersetzt. Die Änderung betrifft nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge - wer mit dem eigenen Auto einreist, muss nichts ändern.
* Feuerlöscher: In Ländern wie Bulgarien, Estland, Litauen oder Rumänien gehört ein Feuerlöscher zur vorgeschriebenen Fahrzeugausstattung. In Belgien, Griechenland, Polen oder der Türkei betrifft die Mitführpflicht nur Fahrzeuge, die vor Ort zugelassen sind.
* Ersatzlampenset: In Kroatien und Slowenien ist das Mitführen eines Ersatzlampensets vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon-, Neon- oder LED-Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart. In Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam.
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