"Unsichtbare Radler" Wie müssen Radfahrer im Straßenverkehr beleuchtet sein?

"Unsichtbare Radler" Wie müssen Radfahrer im Straßenverkehr beleuchtet sein?
In Österreich gab es 2023 fast 10.300 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Fahrräder involviert waren. Wie man sichtbarer und damit sicherer unterwegs ist.
Die meisten Autofahrer kennen die Situation: Radfahrer,  schlecht beleuchtet aber in schnellem Tempo, die wie aus dem Nichts auftauchen. Sie sorgen für Schrecksekunden - oder im schlimmsten Fall sogar Unfälle. 41 Radfahrer kamen im Vorjahr auf Österreichs Straßen ums Leben. Zu beobachten ist leider auch ein Anstieg der selbstverschuldeten Unfälle, nicht selten wegen Missachtung gesetzlicher Vorgaben. Dazu zählt auch die Beleuchtung.
 
Aber: Wozu ist man am Fahrrad in Sachen Beleuchtung gesetzlich verpflichtet?
 
Die Vorschriften zur Radbeleuchtung finden sich in der Fahrradverordnung. Laut Info des ÖAMTC müssen Fahrräder und E-Bikes vorne mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer ausgestattet sein, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet. Hinten ist ein rotes Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd Pflicht, das auch blinken und etwa am Rucksack angebracht sein darf. 
Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung entfallen.
 
Zudem müssen E-Bikes und Fahrräder mit Reflektoren ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot – an den Pedalen nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren – an den beiden Rädern sogenannte "Katzenaugen" oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen bzw. Reflektor-Sticks.
 
Wer sicher unterwegs sein will, sollte aber mehr als das absolute Muss erfüllen.
 
Sticker sind kein Ersatz für Licht
 
Um besser gesehen zu werden raten Fachleute auf reflektierende Sticker für die Kleidung, Klack-Bänder für Arme und Beine sowie Warnwesten. Diese erhöhen die Sichtbarkeit zusätzlich, sind aber kein Ersatz für die Ausrüstung am Fahrrad.
 

Die ÖAMTC-Experten warnen: "Ohne geeignete Beleuchtung riskiert man nicht nur die Sicherheit von sich und anderen – eine mangelhafte oder fehlende Ausrüstung kann auch eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro nach sich ziehen." Führt schlechte oder fehlende Beleuchtung zu einem Unfall, können ein Mitverschulden und Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden – und im Falle eines Personenschadens sogar ein gerichtliches Strafverfahren drohen. 

Zustand und Funktionstüchtigkeit der Fahrrad-Beleuchtung sollten regelmäßig überprüft werden. Und am besten hat man auch immer Ersatzlampen dabei.

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