Wann darf man Nebelschlussleuchten verwenden - und wann kassiert man dafür ein Strafe?
Der Herbst bringt nicht nur goldenes Licht und bunte Blätter sondern auch eine Portion Nebel. Vor allem das Rheintal, Unterkärnten und auch das oberösterreichische Alpenvorland sind typische Nebelgebiete in Österreich. Für Autofahrer bedeutet das erhöhte Gefahrenlage. Wichtig ist bei Sichbehinderung neben der Anpassung der Geschwindigkeit auch der richtige Einsatz des Lichts.
Jeder fünfte Autofahrer mit mangelhafter Lichtanlage
Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht müssen einwandfrei funktionieren, um bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend zu sehen und rechtzeitig gesehen zu werden. Jedoch ist im Schnitt laut ÖAMTC jeder fünfte Autofahrer mit mangelhafter Lichtanlage unterwegs. Die Mängel reichen von falsch eingestellten, über verschmutzte und beschädigte bis hin zu defekten Scheinwerfern.
Abgesehen von dem erhöhten Unfallrisiko muss man bei falscher Licht-Verwendung auch mit Strafen von theoretisch bis zu 10.000 Euro rechnen. Ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird meist ein Organmandat in Höhe von 36 Euro oder eine Anonymverfügung bis zu ca. 72 Euro ausgestellt. Bei einer Anzeige kann die Strafhöhe einige hundert Euro ausmachen.
Auch beim Einsatz von Nebelscheinwerfern kann es Strafen geben
Bei dichtem Nebel kann auch der Einsatz von Nebelschlussleuchte und -scheinwerfern sinnvoll sein. Doch Vorsicht: Während die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler nach Bedarf jederzeit aktiviert und deaktiviert werden dürfen, gibt es für die Nebelschlussleuchte genau definierte Einsatzbestimmungen. Nebelschlussleuchten - zusätzlich zum Abblendlicht - dürfen nicht immer verwendet werden.
Erlaubt ist der Einsatz bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen. Denn Nebelschlussleuchten sollen Fahrzeuge bei schlechten Sichtverhältnissen für den nachfolgenden Verkehr bereits aus größerer Entfernung erkennbar machen.
Aber die Nebelschlussleuchte muss wieder abschalten werden, sobald ein Fahrzeug aufschließt, da der Hintermann sonst geblendet wird. Bei ungerechtfertigter Verwendung der Nebelschlussleuchte droht eine Strafe.
Eine Verwendungspflicht gibt es laut ÖAMTC zwar nicht. Vergisst man allerdings bei guter Sicht, die Nebelschlussleuchte abzuschalten, kann eine Verwaltungsstrafe die Folge sein. Die Obergrenze für den Strafrahmen wurde erst 2022 von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob die falsche oder gar keine Beleuchtung verwendet wird. Nach den Erfahrungen des Clubs wird sich eine Strafe in der Praxis in den meisten Fällen zwischen 30 und 60 Euro bewegen.
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