Wer definiert das "öffentliche Interesse"?

Wer definiert das "öffentliche Interesse"?
Die Veröffentlichung von Daten dubioser Herkunft hinterlässt jedenfalls einen schalen Nachgeschmack.
Rudolf Mitlöhner

Rudolf Mitlöhner

Die Causa der von der Wochenzeitung Falter veröffentlichten „ÖVP-Files“ wirft auch medienethische Fragen auf: Ist es legitim, Daten dubioser Herkunft zu veröffentlichen? Das Blatt sagt selbst, die Quelle nicht zu kennen und auch deren Motive nicht beurteilen zu können – es steht zumindest der dringende Verdacht im Raum, dass die Daten aus dem Hackerangriff auf die VP-Parteizentrale stammen. Der Falter rechtfertigt die Veröffentlichung mit „öffentlichem Interesse“. Die Frage ist freilich, worin dieses „öffentliche Interesse“ besteht – oder, genauer noch: wer definiert, was in „öffentlichem Interesse“ ist.

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