Steuerreform mit Schönheitsfehler

Die Abschaffung der kalten Progression kommt zu spät, die Steuerzahler zahlen sich die Entlastung selbst
Michael Bachner

Michael Bachner

Früher war es meistens so: Waren die Zeiten hart, wurde mit Konjunkturpaketen gegengesteuert. Die brachten wenig und kosteten viel. Der Schuldenberg war am Ende des Konjunkturtals wieder um eine gutes Stück gewachsen.

Oder: Die Zeiten waren gut, dann konnte die Regierung frisch und fröhlich neue Ausgaben erfinden und die eigene Klientel finanziell bauchpinseln. Bei den Wahlen brachte das wenig, aber der Schuldenberg war wieder um ein gutes Stück gewachsen.

Aus dieser Sicht ist das Ende der Schuldenpolitik, dem sich Türkis-Blau verschrieben hat, zu begrüßen. Der Schuldenberg soll in den kommenden Jahren zumindest nicht mehr weiter wachsen, denn bis 2023 ist Jahr für Jahr ein ausgeglichenes Budget – vulgo Nulldefizit – geplant. So weit, so lobenswert.

Gleichzeitig will Türkis-Blau jetzt ihre größte Steuerreform in Etappen umsetzen. Und da fallen ein paar Versäumnisse und ein großer Schönheitsfehler auf. Verabsäumt wurde zum Beispiel die Ökologisierung des Systems. Auch ist das Volumen von fünf Milliarden (bzw. 6,5 Milliarden inklusive Familienbonus) zu gering für einen wirklichen Paukenschlag.

Aber der echte Schönheitsfehler ist die zu späte Abschaffung der kalten Progression mit Wirkung 2023. Dieser Effekt – man rutscht durch die jährlichen Lohnerhöhungen in immer höhere Steuerklassen – frisst bis dahin die gesamte Steuerentlastung wieder auf. Die Steuerzahler zahlen sich ihre Entlastung also selbst.

Die Regierung darf sich deshalb nicht wundern, wenn der Jubel über die Entlastung verhalten ausfällt. Das war bei der Steuerreform 2015/’16 nicht anders.

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