Und welchen Einfluss hat der Ehemann von Richterin Marion Hohenecker auf das Urteil? Hoheneckers Gatte, er ist selbst Strafrichter, hatte vor Prozessbeginn Grasser-kritische Kommentare auf Twitter veröffentlicht. Dafür kassierte der Richter eine Disziplinarstrafe (er musste ein Monatsgehalt zahlen). Die Folge war ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Diesen konnte Marion Hohenecker selbst ablehnen – und tat es auch.
Alle diese Fakten demonstrieren: Wenn heute fast sechs Stunden lang das Urteil verkündet wird, steht weit mehr als die Schuld oder Unschuld von Grasser auf dem Spiel. Die Causa Buwog bringt den Rechtsstaat an seine Grenzen und in die Bredouille. Erst nach sieben Jahren gab es eine Anklage (die Verzögerung lag nicht in erster Linie an den Anträgen der Grasser-Anwälte). Drei Jahre dauerte der Prozess. 150 Zeugen, die nach 17 Jahren keine Erinnerungen mehr haben – wen wundert das? – , sagten aus.
Was viele nicht wissen: Neben den fünf Big Playern im Prozess sitzen zehn weitere Angeklagte im Großen Schwurgerichtssaal. Weil die Staatsanwaltschaft den Tatplan „Grasser raubte die Republik aus“ entwickelte, wurde auch die Causa Terminal Tower Linz mitangeklagt. Hier geht es um 200.000 Euro Untreue ohne persönliche Bereicherung. Ein Delikt, das normalerweise in wenigen Prozesstagen verhandelt wird, dauert insgesamt elf Jahre. Das ist absurd! Das Einzige, was für diese Nebenangeklagten mit Hochgeschwindigkeit läuft, ist der Taxameter für die Prozesskosten.
Deswegen muss die Frage erlaubt sein: Darf ein Prozess Existenzen ruinieren? Um es klarzustellen: Selbstverständlich muss ermittelt werden, aber es braucht strikte Zeitlimits. Trotz einer Gesetzesnovelle können Ermittlungen jedoch nach wie vor sieben Jahre dauern.
Auf der anderen Seite müssen die Personalressourcen der Justiz aufgestockt werden. Dass 38 WKStA-Staatsanwälte 240 Verfahren mit 2.400 Beschuldigten führen, kann nicht sein. Der Rechtsstaat darf nicht Absurdistan werden!
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