Assange: Frei, aber nicht im Recht

Assange: Frei, aber nicht im Recht
Der WikiLeaks-Gründer ist frei. Gott sei Dank. Sein Desperadotum im Namen des angeblich Guten ist dennoch nicht zu entschuldigen.
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Das Drama hat ein Ende: Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks und von den USA wegen Verrats, Verschwörung und Verstoßes gegen das Spionagegesetz gejagt, ist frei. Der Deal, den die Amerikaner mit ihm schlossen: Er gesteht in einem Punkt, dafür erhält er ein paar Jahre Haft, die er in London schon abgesessen hat.

Das ist gut so. 14 Jahre sind seit den ersten Enthüllungen der Assange-Plattform vergangen. 14 Jahre, in denen der weißblonde Australier von der Justiz verfolgt wurde, der schwedischen zunächst (wegen angeblicher Vergewaltigung), der amerikanischen sowieso. In denen er Jahre im Schutz der ecuadorianischen Botschaft verbrachte und Jahre im Gefängnis – zermürbt vom ständigen Tauziehen um seine Auslieferung in die USA samt einer drohenden Haftstrafe von 175 Jahren. Das steht in keiner Relation zum Anlass und dem Delikt.

Steht es wirklich nicht?

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