Einzigartig ist es nicht, dass ein langjähriger Ministersekretär später ins staatsnahe Top-Management aufsteigt. Das belegen Hunderte Beispiele in rot-schwarz-blau und demnächst auch grün. Sich in so einer Position die Ausschreibung für den künftigen Posten maßzuschneidern, ist hingegen missbräuchlich.
All der berechtigte Unmut über inakzeptable Äußerungen darf dennoch nicht zu Menschenhatz führen. Man hat Schmid samt seiner (privat getätigten) Aussagen johlend durch die Twitter-Manege getrieben – und intimste Details angedeutet. So als gäbe es weder eine Menschenrechtskonvention noch eine Strafprozessordnung. Für ein Verfahren nicht Relevantes muss eigentlich gelöscht werden. Schließlich werden ja auch noch unbeteiligte Dritte ins Rampenlicht gezerrt. Erstaunlich, wie leichtfertig das Briefgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre hier geopfert werden. So kann man fast jeden fertigmachen. Das hätte eigentlich auch dem Verfassungsgerichtshof klar sein müssen. Die Höchstrichter, die die riesige Unterlagenlieferung genehmigt haben, können angesichts der politischen Realität einfach nicht davon ausgehen, dass diese vertraulichen Dokumente geheim bleiben.
Die Opposition will letztlich ans Mobiltelefon des Kanzlers gelangen und ihn damit aus dem Amt vertreiben. Der ÖBAG-Chef, ein Verfassungsrichter, ein Justiz-Sektionschef und ein Oberstaatsanwalt (alle aus dem ÖVP-Umfeld) wurden auf diese Weise bereits so beschädigt, dass sie in ihren Ämtern untragbar geworden sind, bevor noch irgendeine Schuld bewiesen ist. In der deutschen Zeitung Welt beurteilte der Schriftsteller Joachim Lottmann die Wiener Vorgänge kritisch als „Methode Metternich“: Der Fürst habe „bekanntermaßen den ersten Spitzel-Staat der Welt“ geschaffen, „mit einem System maximaler Kommunikationsabschöpfung“. In der Presse wiederum warnte Strafrechtsprofessorin Reindl-Krauskopf davor, Politik über das Strafrecht zu machen.
Man wird über die Besetzung staatsnaher Bereiche reden müssen und ob der Staat Minderheitsbeteiligungen an den Casinos halten soll. Aber auch über eine Reform des U-Ausschusses sowie über das Menschenrecht auf Privatsphäre.
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