Arbeit 4.0 braucht völlig neue Regeln
'Business as usual' gibt's nicht mehr, die Grenzen zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer verschwimmen.
Ja dürfen S’ denn das? Via Internet bieten Private ihre Wohnung als Schlafplatz an, stellen mit ihrem eigenen Pkw Waren zu oder bieten als selbstständiger "Crowdworker" ihre Dienste auf der ganzen Welt an. Das "Business as usual" gibt es nicht mehr, die Grenzen zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer verschwimmen. Die Digitalisierung bringt ständig neue Berufsfelder hervor, die keine Rücksicht auf nationale Gesetze nehmen. Global agierende Plattformen wie Airbnb oder Uber sind erst der Auftakt; viele neue Geschäftsmodelle werden folgen und den Begriff Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig auf den Kopf stellen.
Und wie reagiert Österreich darauf? Mit einer Gewerbeordnung, die in ihren Grundzügen 150 Jahre alt ist. Vom ursprünglichen Ziel, nur das zu regulieren, was die Gesundheit und Sicherheit der Menschen beeinträchtigt, hat sich das Gesetzes-Ungetüm meilenweit entfernt. Kammerpfründe und zersplitterte Länderinteressen haben aus der Gewerbeordnung einen Sumpf gemacht, der kaum noch trockenzulegen ist. Schon gar nicht von den Fröschen, die längst sehr gut darin leben.
Kein Wunder, dass die letzte große Gewerberechtsreform von der Regierung Kreisky im Jahr 1973 umgesetzt wurde. Später gab es nur noch kleine Adaptierungen. Die Regierung packt nun endlich an und möchte zumindest den Zugang zum Gewerbe etwas lockern (siehe Seite 14). Nach einem großen Wurf, um für die neue Arbeitswelt 4.0 gerüstet zu sein, sieht das wieder nicht aus. Schade. Damit Unternehmen nicht durch längst obsolete Vorschriften blockiert und Arbeitnehmer durch die Digitalisierung nicht unter die Räder kommen, braucht es mehr als ein weiteres mutloses Reförmchen.
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