Schwache VP-Chefs schaden dem Staat

Unter Druck seiner Landeshauptleute verhindert Spindelegger klare Regelung gegen Spekulation.
Peter Rabl

Peter Rabl

Die EU wird sehr bald dazu kritische Fragen stellen

von Peter Rabl

über den ÖVP-Chef und seine Landeshauptleute

Das optische Signal sollte Einigkeit bedeuten. Aber ÖVP-Chef Spindelegger wirkte eher von seinen vier Landeshauptleuten umstellt, als er die Ablehnung eines klaren Verfassungsverbotes von Spekulationsgeschäften der Länder verkündete. Wieder einmal tanzt ein schwarzer Bundeshäuptling nach dem Trommelschlag seiner Stammeskrieger.

Nicht zum ersten Mal opfert damit ein VP-Chef Interessen des Staates seiner innerparteilichen Absicherung.

Ein Gutteil des jetzigen Spekulationsschlamassels rührt von einer ähnlichen Situation. 2007 stimmte der damalige VP-Obmann und Finanzminister Molterer nach Blitzverhandlungen einem neuen Finanzausgleich mit den Ländern zu, der die auch jetzt viel zitierte „Finanzautonomie der Länder“ gefährlich ausweitete.

Bis dahin wurden den Ländern zur freien Verfügung für etwa Wohnbau, Infrastruktur oder Nahverkehr zweckgebundenen knapp 4 Milliarden Bundesmittel wurden überlassen. Ein drastisches Ergebnis kann man in Salzburg besichtigen, wo Hunderte Millionen aus Wohnbau-Geldern im Spekulationssumpf unauffindbar sind.

Aber nicht nur die Salzburger haben damit bewiesen, dass man mit Steuergeldern vom Bund in den Ländern häufig sehr locker bis völlig unseriös umgeht.

Spekulationsverbot in Verfassung

Nach aller menschlichen und politischen Logik drängt sich angesichts fragwürdigster Spekulation von Landeshauptleuten aller drei Farben ein klares, einklagbares und mit Sanktionen bewehrtes Verbot solcher Geschäfte durch ein Verfassungsgesetz auf.

Die nötige Zweidrittelmehrheit wäre mit den Grünen rasch zu schaffen. Die SPÖ im Bund wäre ebenso dafür wie ihre vier Landeshauptleute und der orange Kärntner Dörfler.

Doch die vier schwarzen Landeshauptmänner ließen sogar eine Vereinbarung der Landeshauptleute-Konferenz platzen und pochen auf eine Regelung mittels Verträgen zwischen Bund und Ländern.

Ihre Begründung mit der Finanzautonomie der Länder klingt scheinheilig bis gefährlich. Zum einen müssen alle österreichischen Steuerzahler am Ende für die finanziellen Abenteuer in den Ländern geradestehen. Zum anderen will man sich da offenbar weiter Spielräume für riskante Extravaganzen offen halten, ohne bei Verstößen haftbar gemacht werden zu können.

Für eine sachlich begründete autonome Finanzpolitik der Länder bleibt genügend Raum, wenn Spekulationsgeschäfte jenseits der Absicherung normaler Kredite verboten werden, die Zweckbindung der milliardenschweren Fonds wieder eingeführt wird und auch die Länder ihre Schulden nach den strikten Regeln der Bundesfinanzagentur managen.

Überfällig bleibt, wovon noch viel zu wenig die Rede ist: Nämlich die umfassende Klärung, wie viele Schulden die Länder über Landesgesellschaften und Fonds außerhalb ihrer Budgets haben. Die EU wird sehr bald dazu kritische Fragen stellen.

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