Richter als Umwelt-Moralisten

Das Verbot der dritten Piste hilft dem Klimaschutz gar nichts, schadet aber dem Wirtschafts-Standort.
Andrea Hodoschek

Andrea Hodoschek

Die Richter haben ihre Kompetenzen weit überschritten und politisch bewertet.

von Andrea Hodoschek

über die Flughafen-Entscheidung

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von vergangener Woche gegen die dritte Piste am Flughafen Wien ist völlig abgehoben. Die Richter haben nicht objektiv nach Abwägung aller sachlichen Argumente gehandelt. Sie haben ihre richterlichen Kompetenzen weit überschritten und ein moralisches und politisches Urteil verfasst. In ihrer Begründung anerkennen die Juristen sogar den Bedarf einer dritten Piste. Sie bestätigen den Standortvorteil für die Ostregion Österreichs, die Bedeutung für den Sitz internationaler Konzerne und Organisationen, die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und geben der Argumentation Recht, dass eine neue Piste auch die Flugsicherheit verbessern würde.

Das wiegt im zu Recht umstrittenen Urteil aber alles nichts gegen die höheren CO2-Emissionen, die die im Kioto-Protokoll vereinbarten Ziele erschweren würden. Nur: Wie Österreich das Klimaziel erreicht, ist immer noch die alleinige Entscheidung der Politik und nicht von Verwaltungsjuristen, die über ein Einzelprojekt urteilen. Dann bliebe noch der Verlust von 661 Hektar Ackerland. Die Begründung der Richter, dass ausgerechnet am Flughafen die Nahrungsmittelversorgung für künftige Generationen erhalten werden müsse, würde nicht einmal dem Bauernbund einfallen.

Zu glauben, mit dem Verbot der neuen Piste die CO2- Emissionen einzubremsen, grenzt außerdem an rührende Naivität. Was wird passieren? Die Airlines werden trotzdem fliegen, aber auf die grenznahen Flughäfen Bratislava, München und Laibach ausweichen. Den nicht mehr gutzumachenden volkswirtschaftlichen Schaden aber hat der Standort Österreich.

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