Hofer sollte zurücktreten

Bis zur Wiederholung der Stichwahl werden die drei Nationalratspräsidenten den Bundespräsidenten vertreten. Auch Norbert Hofer. Das ist unvereinbar.
Stefan Kaltenbrunner

Stefan Kaltenbrunner

Norbert Hofer sollte als 3. Nationalratspräsident zurücktreten. Alles andere wäre unanständig.

von Stefan Kaltenbrunner

über die Wahlwiederholung

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl muss wiederholt werden. Die Schlampereien waren für die Richter zu offensichtlich. Der Wahltermin dürfte Mitte September angesetzt werden. Das heißt drei Monate Dauerwahlkampf, ein Sommerloch sieht anders aus. Die Verfassung sieht vor, dass die drei Nationalratspräsidenten den Bundespräsidenten in seiner Abwesenheit vertreten.

Während also der Sieger der Stichwahl nicht angelobt wird, ist der unterlegene Kandidat plötzlich Bundespräsident – ohne gewählt worden zu sein. Das heißt, Norbert Hofer ist quasi als 3. Nationalratspräsident über den Sommer auch Teilzeitbundespräsident. Er muss also, sollte es notwendig werden die Agenden des Bundespräsidenten, wie zum Beispiel Gesetze unterschreiben, Staatsbesuche etc. übernehmen. Das mag gesetzlich gedeckt sein, ist aber moralisch bedenklich. Gerade die FPÖ, die sich jetzt als Hüterin der Demokratie stilisiert, sollte hier einen klaren Schlussstrich ziehen und ihrem Wahlkandidaten den Rücktritt nahelegen.

Norbert Hofer selbst hat das freilich bereits ausgeschlossen, da er die Funktionen als 3. Nationalratspräsident, Teilzeitbundespräsident und Bundespräsidentschaftskandidat durchaus zu trennen wisse, wie er sagt. Hofer würde bei einer erneuten Niederlage natürlich ohne Job dastehen, aber das Risiko sollte er eingehen, alles andere wäre unvereinbar wenn nicht sogar unanständig.

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