Hitlergruß bei Ustascha-Treffen: 48-jähriger verurteilt

Hitlergruß bei Ustascha-Treffen: 48-jähriger verurteilt
Wegen Wiederbetätigung ist am Donnerstag ein Kroate zu 18 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden.

Nikolaus Tuschar

Drei Promille zum Tatzeitpunkt

Der Kroate bekannte sich in seiner Befragung durch Richter Gernot Kugi, der dem Schwurgerichtshof vorsaß, schuldig: „Ich habe mit dem Alkohol übertrieben.“ Laut Polizei hatte der Mann zum Tatzeitpunkt drei Promille. Den Hitlergruß hatte er direkt vor einer Polizistin ausgeführt: „Ich wollte einfach im Mittelpunkt stehen und provozieren.“ In dem Moment habe er „nicht normal überlegt“. In Kroatien würde man einen Hitlergruß „viel milder“ betrachten. Was er gemacht hatte, sei aber jedenfalls eine „große, große Dummheit“ gewesen.

Der Vorfall


Der 48-Jährige, der seit seiner Festnahme im Mai in Untersuchungshaft saß, betonte immer wieder, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, welche Folgen sein Verhalten haben würde. Staatsanwalt Christian Pirker verwies in seinem Plädoyer auf den genauen Ablauf: So war die Gedenkveranstaltung schon beendet gewesen und die Menschenmassen strömten zu den Bussen - da blieb der 48-Jährige stehen, drehte sich zu einer Polizistin um und streckte die Hand zum Hitlergruß - für Pirker eine bewusste Geste gegenüber einem Staatsorgan. Der Kroate war der einzige Teilnehmer des heurigen Treffens, der wegen des Verdachts der Wiederbetätigung festgenommen wurde. Im vergangenen Jahr wurden fünf Teilnehmer am Kroatentreffen wegen Wiederbetätigung verurteilt.

Eintöniges Leben

Verteidiger Günther Clementschitsch führte an, dass sein Mandant durch die Teilnahme an dem Treffen „aus seinem eintönigen Leben“ ausbrechen wollte. Die Tat sei aus seiner Sicht nicht politisch motiviert gewesen, sondern aus Frust heraus geschehen - „wobei das dem Verhalten natürlich nichts von seiner strafrechtlichen Relevanz nimmt“. Das Gedenktreffen in Bleiburg müsse man differenziert betrachten. Immerhin würden auch gewählte kroatische Politiker daran teilnehmen.

Geschworene 8:0 für Verurteilung

Die Entscheidung der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Als Milderungsgründe führte Kugi die Enthemmung durch die Alkoholisierung an. Auch seine Unbescholtenheit und das Geständnis war dem Mann zugute gekommen. Allerdings merkte der Richter an, dass mit der unbedingten Haftstrafe von zwei Monaten auch dem generalpräventiven Aspekt genüge getan wurde: „Die Veranstaltung am Loibacher Feld hat eine große Außenwirkung.“

 

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