Wohnrecht
Die Vorschläge reichen von einer Mietzinsobergrenze bis zur Abschaffung der befristeten Mietverträgen
Für die Wohnrechtsreform, an der seit Jahren getüftelt wird und die immer wieder vertagt wurde, könnte eine Annäherung in Sicht sein. Ziel der Novelle ist es, leistbares Wohnen zu ermöglichen. Wie immer bei diesen Verhandlungen stehen sich Mieterschützer und Eigentümervertreter gegenüber - und wollen in gegensätzliche Richtungen.
Während sich die SP für die Einführung einer wirksamen Mietzinsobergrenze stark macht, damit die Mieten für eine breite Bevölkerungsschichten erschwinglich sind, stellen diese Forderungen für die VP-Seite einen massiven Eingriff in einen funktionieren Markt dar. Konkret sieht das Modell der Mietervertreter nach 20 Jahren Laufzeit einen Deckel von 5,50 Euro pro Quadratmeter für den Basiszins vor, plus Zu- oder Abschläge für Lage und Ausstattung. Die Befristung der Mietverträge soll weitgehend unterbunden werden, nur wenn Eigenbedarf des Vermieters vorliegt, soll dies möglich sein. Diese Vorschläge lehnen die Eigentümervertreter als investitionsfeindlich ab.
Man darf gespannt sein, ob das unübersichtliche Mietrecht mit seinen vielen Ausnahmebestimmungen nach vielen gescheiterten Anläufen in absehbarer Zeit tatsächlich erneuert wird. Bis dahin müssen sich die Positionen der beiden Parteien aber noch ein großes Stück annähern. Ein Minimalkompromiss, der das Wohnrecht noch komplizierter macht, wäre aber keine erstrebendwerte Lösung.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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