Lift
Treppenlift stört Erscheinungsbild des prachtvollen Altbaus
Die77-jährige gehbehinderte Mieterin einer Wohnung kann die drei Stufen im Eingangsbereich nicht mehr überwinden. Daher ersuchte sie den Hausbesitzer, die Errichtung eines Treppenlifts zu bewilligen. Dieser verweigerte den Einbau, weil dadurch eine Wertminderung des Gebäudes zu befürchten sei. Das Erscheinungsbild des Altbaus mit Stuckaturen und Marmorstufen wäre gestört. Die Mieterin wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle, diese entschied zu Gunsten des Eigentümers.
Die Mieterin strebte daraufhin ein Verfahren vor Gericht an. Dieses entschied, dass der Treppenlift binnen zwei Monaten auf Kosten der Mieterin errichtet werden muss. Denn das Interesse der Mieterin überwiege. Der Lift sei auch für alle anderen Bewohner des Hauses von Vorteil, denn das Schicksal der Mieterin könne jeden treffen.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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