Aussicht
Es sein hinnehmbar, dass man einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch den Garten spaziert
In Reihenhaus-Siedlungen sind nachbarschaftliche Auseinandersetzungen besonders häufig, schließlich wird Privatsphäre klein geschrieben. So auch bei jenem Deutschen, der regelmäßig den Anblick seines nackten Nachbarn im Garten nebenan ertragen musste - und Klage einbrachte.
In 1. Instanz wurde dem Kläger recht gegeben. Denn durch diese unschöne Aussicht werden die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Klägers missachtet. Doch der Beklagte wollte es wissen und beantragte Revision. Das Gericht erklärte, es sein hinnehmbar, dass er einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Der Kläger zog daraufhin seine Klage zurück.
Mit dem neuen Urteil muss der Dortmunder Hausbesitzer auch weiterhin den regelmäßigen Anblick seines nackten Nachbarn ertragen. Aber nicht mehr lange, denn der Streit dürfte bald ein happy end finden. Der Saunafreund hat nach Angaben seines Rechtsanwaltes sein Haus in der Zwischenzeit verkauft.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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