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Stadt Wien plant Unterkunfts-Vermittler preiszugeben, wer auf ihren Plattformen Zimmer anbietet
Die Vermietung privater Wohnungen an Feriengäste boomt. Viele Urlauber ziehen Zimmer in einer Wohnstraße einer sterilen Hotelumgebung vor. 2014 wurde dem in Österreich ein Riegel vorgeschoben. Nun will die Stadt Wien Unterkunfts-Vermittler wie Wimdu oder Airbnb auch noch verpflichten preiszugeben, wer auf ihren Plattformen Zimmer zur Vermietung anbietet. Damit sollen all jene zur Kasse gebeten werden, die bisher weder Steuern noch Ortstaxe gezahlt haben. Wer sich weigert, dem drohen Strafen bis zu 2100 Euro. Gleichzeitig werden die Interessen der Hoteliers bedient, denen die wachsende Konkurrenz durch private Zimmervermittler ein Dorn im Auge ist.
Seit 2014 ist für die gewerbliche Nutzung mehrerer Wohnungen als Hotel eine Gewerbeberechtigung erforderlich. Auch für jene Eigentümer, die nur eine Wohnung an Urlauber vermieten, gilt, dass sie die Zustimmung aller Miteigentümer einholen müssen. Das ist nicht immer leicht, denn viele lehnen das wegen befürchteter Lärmbelästigungen ab. Mieter dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Vermieters von der Möglichkeit der gänzlichen Untervermietung Gebrauch machen. Die teilweise Untervermietung ist auch ohne Zustimmung erlaubt, allerdings darf dabei kein Gewinn gemacht werden.
Dass Mieteinkünfte versteuert werden müssen, liegt auf der Hand. Aber dieser guten Geschäftsidee den Boden zu entziehen, ist nicht im Sinne der Konsumenten.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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