Schuldenbremse: Opposition verliert Druckmittel

Daniela Kittner
Politik von innen: Die Schuldenbremse wird wohl nicht zwingend in den Verfassungsrang gehoben werden müssen.
Daniela Kittner

Daniela Kittner

Am kommenden Donnerstag ist Kanzler Werner Faymann Gast der deutschen Regierungschefin Angela Merkel . Ort der Begegnung: Schloss Meseberg, das Gästehaus der deutschen Regierung 70 km nördlich von Berlin.

Gleichzeitig mit Faymann sind die Premierminister von Portugal, Pedro Passos Coelho, und Schweden, Fredrik Reinfeldt, bei Merkel. Die Gesprächsthemen: Ungarnkrise, Euro-Rettungsschirm und die EU-Vorhaben 2012. Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny und der Leiter der EU-Arbeitsgruppe für die Wirtschaftsunion, Thomas Wieser , werden Faymann nach Berlin begleiten.

Entspannung im Gerangel zwischen Regierung und Opposition um die Schuldenbremse. Bei der Umsetzung des europäischen Fiskalpakts zeichnet sich ab, dass die Schuldenbremse nicht zwingend in die nationalen Verfassungen aufgenommen werden muss.

Ursprünglich wollten die EU-Regierungschefs die Schuldenbremse „in der Verfassung oder gleichwertig“ festschreiben. Im jüngsten Entwurf zum Fiskalpakt heißt es nun, dass die Schuldenbremse lediglich „bevorzugt“ Verfassungsrang erhalten soll.

Vizekanzler Michael Spindelegger sagt, dies nehme „Druck aus den Verhandlungen der Regierung mit der Opposition“. Für eine Verfassungsbestimmung brauchen SPÖ und ÖVP zumindest eine der drei Oppositionsparteien. Alle drei stellen jedoch Bedingungen: Die Grünen wollen umfangreiche Vermögenssteuern, das BZÖ will gar keine neuen Steuern, und die FPÖ fordert verpflichtende Volksabstimmungen unter anderem über die EU-Rettungsschirme.

„Wir haben uns schon bisher von der Opposition nicht erpressen lassen. Jetzt fällt auch der Druck von außen weg“, sagt Spindelegger. Sollte der Fiskalpakt tatsächlich keinen Verfassungszwang enthalten, hätte ihn Österreich bereits erfüllt: Einfachgesetzlich haben SPÖ und ÖVP die Schuldenbremse im Nationalrat schon beschlossen. Für die Bundesländer wird die Schuldenbremse auch ohne Verfassungsrang gelten, da sich die Länder in sogenannten 15a-Verträgen mit dem Bund zu deren Einhaltung verpflichten.

Das Ziel der Regierung, die Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben, bleibt laut Spindelegger dennoch aufrecht, „damit künftige Regierungen sie nicht so leicht kippen können“. Daher wird mit der Opposition weiter geredet. Gestern war Eva Glawischnig bei Faymann, nächste Woche ist sie bei Spindelegger.

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