Politik von innen: Euro-Rettung läuft an
Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone werden nun umgesetzt. Dazu gab die Bundesregierung gestern den Startschuss. Der Ministerrat verabschiedete den europäischen Fiskalpakt sowie den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM (Europäischen Stabilitäts-Mechanismus). Beide Abkommen sind kein EU-Recht, sondern völkerrechtliche Verträge, zu deren Einhaltung sich Österreich verpflichtet. Der ESM gilt nur für die Eurozone. Der Fiskalpakt ist wegen des Widerstands von Großbritannien kein EU-Recht (auch Tschechien macht nicht mit), es bleibt aber das Ziel der EU, den Fiskalpakt ins EU-Primärrecht aufzunehmen.
Der Fiskalpakt enthält im Wesentlichen eine Schuldenbremse. Ziel ist eine Schuldenobergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sowie ein jährliches strukturelles Defizit nahe null. Der Europäische Gerichtshof erhält das Recht zu überprüfen, ob die einzelnen Staaten die Schuldenbremse „dauerhaft und nachhaltig, vorzugsweise im Verfassungsrang“ in nationales Recht übernommen haben. Hier könnte Österreich mittelfristig ein Problem bekommen, denn die Schuldenbremse ist mangels Oppositionszustimmung nur einfachgesetzlich verankert. Jede künftige Regierung könnte sie mit einfacher Mehrheit wieder abschaffen. Auch der innerstaatliche 15a-Vertrag über den Stabilitätspakt mit den Bundesländern ist noch nicht fertig. Er sieht im Kern vor, dass jene Gebietskörperschaft, die am Verfehlen eines Budgetziels schuld ist, dafür geradestehen muss.
ESM und Fiskalpakt sollen bis zum Sommer vom Nationalrat ratifiziert werden. Für beide genügt die einfache Mehrheit von SPÖ und ÖVP. Allerdings benötigt Deutschland eine Änderung des Artikels 136 der EU-Verträge, damit es für andere Euro-Staaten Haftungen eingehen kann. Für diese Änderung des EU-Rechts ist in Österreich eine Zweidrittelmehrheit, also die Zustimmung einer Oppositionspartei, nötig. Kanzler Werner Faymann gab gestern bekannt, dass die Regierung zwei Arbeitsgruppen mit den Grünen eingerichtet hat. Eine über den ESM und eine weitere über europäische Grundsatzpositionen. Der Grüne Werner Kogler kündigt „harte Verhandlungen“ an.
Beim ESM geht es um die parlamentarische Mitsprache bei der Mittelvergabe. Der ESM soll bis zu 500 Milliarden Euro Kredit vergeben dürfen, Österreich ist durch Finanzministerin Maria Fekter im ESM vertreten. Der Nationalrat will mitreden, in welcher Höhe Fekter im Namen der Republik Haftungen für andere Euro-Länder eingeht. Diese Mitsprache dürfte im Rahmen des bestehenden EU-Hauptausschusses des Nationalrats geregelt werden.
Der maximale Haftungsrahmen Österreichs im ESM beträgt 19,5 Milliarden Euro. An Grundkapital muss Österreich in mehreren Tranchen 2,2 Milliarden Euro einzahlen. 900 Millionen fließen noch heuer, 2013, 2014 und 2015 je 450 Millionen. Laut Finanzstaatssekretär Andreas Schieder sind diese Zahlungen nicht Maastricht-relevant, weil ihnen Anteile Österreichs am ESM gegenüberstehen.
Kanzler Faymann unterstrich gestern die Bedeutung des Fiskalpakts: Die Verpflichtung der Euroländer zu einem ausgeglichenen Haushalt sei die Basis dafür, dass man in der gemeinsamen Währungszone füreinander einsteht. „Jeder muss sich disziplinieren“, sagte Vizekanzler Michael Spindelegger .
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